Bundesnetzagentur startet neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik und Onshore-Windenergie

Teilen

Die Bundesnetzagentur hat jetzt eine neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik- sowie für Windenergieanlagen an Land gestartet. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019. Für die Photovoltaik beträgt das Höchstgebot zu diesem Termin 8,91 Cent pro Kilowattstunde. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde – 175 Megawatt – erreicht ist. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass wieder Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten möglich sind: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz (nur Grünland) und dem Saarland können nun Gebote für solche Flächen platziert werden. Damit sind es erstmals fünf Bundesländer, in denen solche Gebote möglich sind – bisher waren es mit Bayern und Baden-Württemberg immer nur zwei.

Bei der letzten Photovoltaik-Ausschreibung reichte die Spanne der Zuschläge von 3,86 bis 5,15 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt 37 Photovoltaik-Gebote mit einem Gesamtvolumen von 192 Megawatt sind dabei bezuschlagt worden. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert der Photovoltaik-Ausschreibungsrunde lag bei 4,69 Cent pro Kilowattstunde. Der bislang niedrigste Durchschnittswert bei den Photovoltaik-Ausschreibung war im Februar 2018 erreicht worden. Seither erhöhte sich der mittlere Zuschlagswert von Runde zu Runde leicht.

Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot in dieser Runde 6,20 Cent pro Kilowattstunde – abzugeben für den Referenzstandort. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 700 Megawatt. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können knapp 155 Megawatt bezuschlagt werden.

Bei den Ausschreibungen für die Photovoltaik- und Windenergieanlagen handelt sich um zwei getrennte Ausschreibungen, die zum gleichen Termin stattfinden. In beiden Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Das heißt: Jeder Anlagenbetreiber erhält eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Besondere Bedingungen gelten nur für Bürgerenergiegesellschaften bei der Windausschreibung – sie erhalten den Markträumungspreis. Im kommenden Jahr wird die Bundesnetzagentur insgesamt 16 Ausschreibungen durchführen.

Für 1. März 2019 ist die erste Sonderausschreibung für Photovoltaik in Energiesammelgesetz festgeschrieben. Die Details dazu wird die Bundesnetzagentur dann wohl Anfang kommenden Jahres veröffentlichen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.