Anlässlich des Solarbranchentages formulierte Umweltminister Franz Untersteller fünf zentrale Punkte, die bei der EEG-Reform berücksichtigt werden müssten. Das Wachstum der Photovoltaik müsse gestärkt und verstetigt werden.
Auch für schwimmende Solaranlagen müssen nach dem Willen von Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Umweltminister Franz Untersteller im Zuge der EEG-Novelle mehr Anreize geschaffen werden. Damit sollen flächenschonende Photovoltaik-Varianten vorangebracht werden.
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) war im vergangenen Jahr wegen der Entscheidung für Münster als Standort der Batteriefabrik in die Kritik geraten. Jetzt bemängelt auch der Bundesrechnungshof das Vergabeverfahren.
Das Umweltministerium des Bundeslandes will bis zu vier Pilotprojekte mit insgesamt 750.000 Euro fördern. Damit sollen Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt werden, bevor 2022 die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg greift.
Das Gesetz sieht unter anderem eine Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude sowie für größere Parkplätze vor. Zudem soll die Ausweisung von Flächen für Solar- und Windparks vereinfacht werden. Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg hält das Gesetz jedoch für zu ambitionslos.
Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestimmten Gebäuden ab dem Jahr 2022 zur Pflicht zu machen. Dies geschieht im Zuge der Novellierung des Klimaschutzgesetzes, das der Landtag in Stuttgart noch vor der Sommerpause verabschieden soll. Benachteiligt die Solarpflicht in Baden-Württemberg die Solarthermie gegenüber der Photovoltaik? Ein Pro und Contra unserer Autoren Detlef Koenemann und Jens-Peter Meyer.
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch stieg im letzten Jahr um 0,7 Prozentpunkte auf 15,3 Prozent. Die installierte Photovoltaik-Leistung wuchs um 450 Megawatt, die der Windenergie dagegen nur um 17 Megawatt.
Die Landesregierung hat jetzt den Entwurf des Klimaschutzgesetzes zur Anhörung freigegeben. Es sieht unter anderem vor, dass auf neuen Nicht-Wohngebäuden sowie über Parkplatzflächen ab 2022 Photovoltaik-Anlagen installiert werden müssen.
Die grün-schwarze Regierungskoalition des Bundeslandes hat sich bei der anstehende Novelle des Klimaschutzgesetzes auf eine Photovoltaik-Pflicht geeinigt. Sie soll für alle Nicht-Wohngebäude gelten, die ab 2022 gebaut werden.
Die von der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Studie empfiehlt einen Zubau von 13 Gigawatt installierter Leistung bis 2030. Damit lassen sich die CO2-Emissionen bis 2030 um fünfzig Prozent gegenüber 1990 senken. Vor allem die Photovoltaik hat noch viel Potenzial.