Im Sommer 2019 entschied sich das Bundesforschungsministeriums für Münster als Standort einer mit rund 500 Millionen Euro geförderten Batteriefabrik. Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) wurde danach mit dem Vorwurf konfrontiert, ihre Entscheidung nicht allein aus forschungs- und innovationspolitischen Gesichtspunkten getroffen zu haben – Karliczeks Wahlkreis Ibbenbüren liegt in der Nähe von Münster. Nun äußert auch der Bundesrechnungshof Kritik. „In weiten Teilen war das Verfahren nicht ausreichend transparent“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus dem noch nicht veröffentlichten Prüfbericht der Behörde zum Standortbewerbungsverfahren Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) an den Haushaltsausschuss des Bundestages.
Wie die Agentur weiter berichtet, hat der Bundesrechnungshof bei seiner Überprüfung des Auswahlverfahrens eine Reihe kritischer Punkte entdeckt. Beispielsweise habe das Bundesforschungsministerium den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ausreichend beachtet und nur dem Land Nordrhein-Westfalen – nicht jedoch Wettbewerbern wie Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen – detaillierte Informationen zu den benötigten Grundstücken und Gebäuden zur Verfügung gestellt. Außerdem seien die Kriterien für die Standortauswahl zum Teil nicht hinreichend konkret und damit nicht prüfbar formuliert gewesen. Die Bewertung der Kriterien sei sogar im Laufe des Verfahrens mehrmals geändert worden, wovon Münster profitiert habe. „Auch wenn sachlich bedeutsame Gründe für die Entscheidung für den Standort in Nordrhein-Westfalen vorlagen, entstand an vielen Stellen des Verfahrens zumindest der Anschein, dass es eine Fokussierung auf diesen Standort gegeben hat“, heißt es laut dpa in dem Bericht.
Der Bundesrechnungshof hat den Bericht am Mittwochnachmittag dem Haushaltsausschuss des Bundestages übermittelt. Wie der Pressesprecher des Bundesrechnungshofs, Jens Hamer, am Donnerstag auf Nachfrage von pv magazine erläuterte, ist der Bericht bis zu seiner Beratung im Haushaltsausschuss noch nicht öffentlich. Daher könne sich die Behörde offiziell nicht zu den Inhalten äußern. Nach der Beratung im Haushaltsausschuss werde der Prüfbericht jedoch zugänglich gemacht.
Karliczek kündigte an, aus dem Rechnungshof-Bericht „Lehren für künftiges Verwaltungshandeln ziehen“ zu wollen. Sie betonte jedoch gleichzeitig, dass der Bundesrechnungshof die Standortauswahl nicht in Frage stelle. „In dem Bericht wird vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass sachlich bedeutsame Gründe für den Standort Münster gesprochen haben“, so Karliczek. „Die Entscheidung für das Konzept zum Standort Münster war und ist richtig. Das Konzept war das exzellenteste unter mehreren sehr guten Vorschlägen. Allein die Exzellenz der Bewerbung hat für das Bundesministerium für Bildung und Forschung und für Bundeswirtschaftsministerium im Juni 2019 den Ausschlag gegeben.“
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