Landesregierung von Baden-Württemberg verabschiedet Novelle des Klimaschutzgesetzes

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Als eines der ersten Bundesländer hat Baden-Württemberg 2013 ein eigenes Klimaschutzgesetz beschlossen. Die derzeitige grün-schwarze Regierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Gesetz im Hinblick auf ambitioniertere Ziele für 2030 fortzuschreiben. Nun hat die Novelle das Kabinett passiert. Sie sieht vor, dass die CO2-Emissionen des Landes bis 2030 um 42 Prozent gegenüber 1990 sinken sollen. Nach der Sommerpause will die Landesregierung das Gesetz in den Landtag einbringen.

Mit dem Gesetz hat die Landesregierung unter anderem auch die Einführung einer Pflicht für Bauherren beschlossen, bei Nichtwohngebäuden künftig Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Das gilt auch für Parkplätze mit mindestens 75 Stellplätzen. Diese Vorgaben sollen ab Anfang 2022 gelten. Nach Schätzung des Landesumweltministeriums eignen sich achtzig Prozent der Dachflächen von Nichtwohngebäuden für Photovoltaik-Anlagen.

Um die notwendigen Flächen für den Bau von Solar- und Windparks bereit zu stellen, soll die Wirkung der entsprechenden Landesgesetze „optimiert werden“, heißt es in den Eckpunkten des Klimaschutzgesetzes. Eine Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen soll geprüft werden. Zudem will die grün-schwarze Koalition eine Regelung verabschieden, die Regierungspräsidien bei Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Erneuerbare-Energien-Anlagen gemäß § 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) beteiligt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Klimaschutz frühzeitig und umfassend in der Bauleitplanung berücksichtigt wird. Konkret genannt sind hier unter anderem Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt.

Darüber hinaus müssen Stadtkreise und Große Kreisstädte künftig eine kommunale Wärmeplanung erarbeiten. Zudem sollen alle Kommen verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu erfassen, um Einsparpotenziale zu erkennen und zu erschließen. Des Weiteren soll die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel künftig im fünfjährigen Rhythmus fortgeschrieben werden.

Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg fordert 50-Prozent-Ziel

Jörg Dürr-Pucher, Vorsitzender der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (Plattform EE BW) begrüßt die Gesetzesnovelle – schlägt aber auch kritische Töne an: Das Gesetz sei zu wenig ambitioniert. „Der Gesetzesvorschlag enthält gute und wichtige Ansätze für mehr Klimaschutz in Baden-Württemberg. Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für die größeren Städte und Gemeinden und die solare Überdachung von neuen Parkplätzen sind Meilensteine“, so Dürr-Pucher. „Insgesamt jedoch ist die vorgesehene Reduzierung der Treibhausgase deutlich zu gering ausgefallen. Um den Anforderungen der Pariser Klimaschutzvereinbarung halbwegs gerecht zu werden, muss das baden-württembergische Zwischenziel für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 festgelegt werden.“

Die vorgesehene generelle Verfahrensbeteiligung der Regierungspräsidien als Klimaschutzverwaltung begrüßt die Plattform EE BW ausdrücklich, da es auch unterhalb der Landesebene verantwortliche Akteure brauche, die den Klimaschutz voran bringen. Gleichzeitig müssten auch innerhalb der Landratsämter Strukturen aufgebaut werden, die mit eigenem Personal das Thema Klimaschutz besetzen und den Ausbau erneuerbarer Energien in den jeweiligen Planungsverfahren vorantreiben. „Wir erleben, dass einige Behördenvertreter durch kurzsichtiges Verwaltungshandeln Investitionen in Erneuerbare Energien verhindern und dem Klimaschutz damit einen Bärendienst erweisen. Der Aufbau einer echten Klimaschutzverwaltung auf diesen Ebenen wäre ein echter Fortschritt“, erklärt Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform EE BW.

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