Der Industrial Accelerator Act sieht vor, dass Photovoltaik-Projekte, die in öffentlichen Ausschreibungen oder anderen staatlichen Förderprogramme vergeben werden, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes mit in Europa hergestellten Photovoltaik-Wechselrichtern und Solarzellen ausgestattet sein müssen. Für Batteriespeicher werden ähnliche Anforderungen schrittweise eingeführt, beginnend ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Jörg Ebel vom Bundesverband Solarwirtschaft beruhigte bei der Eröffnung des PV-Symposiums die Teilnehmer in Bezug auf den geleakten EEG-Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Man müsse sich vergegenwärtigen, dass es sich nur um einen Arbeitsstand handele.
Die rückwirkende Einführung von Netzentgelten für Batteriespeicher würde den gerade anlaufenden Speicherboom in Deutschland jäh stoppen. Tesvolt geht noch einen Schritt weiter und schlägt vor, netzbezogene Infrastrukturkosten für den Speicherausbau aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes zu finanzieren.
In einem aktuellen Konsultationspapier geht es um die Frage, welche Voraussetzungen für einen systemdienlichen Betrieb von Anlagen erfüllt werden müssen und ab wann sich dies auf die Netznutzungs- und Netzanschlussentgelte auswirkt. Ab 1. Januar 2027 soll die neue Verordnung für die Systementgelte gelten, doch zunächst befindet sich alles noch in der Konsultation.
Die Investitionsbeiträge für Photovoltaik-Anlagen haben in diesem Jahr einen Anspruch auf einen durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) von 3,75 oder 4,28 Prozent. Die neuen Sätze liegen niedriger als im Jahr 2024.
Das aktuelle Branchenbarometer von PV Austria zeigt ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Bundesregierung. Neben mehr Planbarkeit und Verbindlichkeit wird auch Klarheit über die Ausrichtung der Förderung sowie eine „Speicheroffensive“ gefordert.
Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 ergänzt die geförderte Direktvermarktung um einen produktionsabhängigen CfD-Mechanismus: In Jahren mit hohem Jahresmarktwert müssen Betreiber ab 100 Kilowatt einen Refinanzierungsbeitrag über die Netzbetreiber an das EEG-Konto zahlen, in Niedrigpreisjahren fließt weiter die Marktprämie. Eine dynamische, viertelstundengenaue Anpassung soll Abschaltanreize bei niedrigen Spotpreisen verhindern.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) schrieb am Donnerstagnachmittag bereits kurz nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs für die EEG-Novelle 2027 aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium von einem „Frontalangriff auf die Energiewende“. Seinem Statement folgten viele weitere aus der Politik, von Verbänden und natürlich auch Photovoltaik-Unternehmen. Wir haben sie zusammengetragen, ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Bei privaten Dachanlagen will das Bundeswirtschaftsministerium den Fokus auf Eigenverbrauch ausrichten und die Einspeisevergütung komplett streichen. Für Photovoltaik-Anlagen ab 25 Kilowatt soll die Direktvermarktung verpflichtend werden, wie aus dem Referentenentwurf des Ministeriums hervorgeht. Er enthält auch neue Elemente wie die förderfreie Veräußerungsform der Netzbetreiberabnahme. Zudem ist eine dauerhafte Kappung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent für kleinere Anlagen vorgesehen, wobei noch nicht entschieden ist, ob sie bis 25 oder 100 Kilowatt gelten wird.
Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft werden ausgebremst, so die Kritik der Verbände. Kein Bundesland habe die laut EU-Richtlinie geforderte Frist zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für den Erneuerbaren-Ausbau eingehalten, und auch der Bund komme seiner Verantwortung nicht nach.