Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Für die Neuauflage des Förderprogramms stehen bis Ende 2023 insgesamt 2,9 Millionen Euro zur Verfügung. Der hohe Zuschuss nur im Zusammenhang mit einem Photovoltaik-Mieterstrommodell gewährt. Die Speicherförderung kann von Privatpersonen sowie öffentlichen und privaten Unternehmen beantragt werden.
Das National Renewable Energy Laboratory der USA hat eine neue, interaktive Version seines Diagramms zum Wirkungsgrad von verschiedenen Solarzellen-Technologien veröffentlicht.
Daneben sind auch die Entwürfe für die Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen worden. Die Abschöpfung der Übergewinne soll nun zum 1. Dezember erfolgen.
Ein Teil derjenigen, die Photovoltaik- und Windkraftanlagen betreiben, machen derzeit hohe Gewinne. Die nun geplante Abschöpfung von Mehrerlösen ist eine bittere Pille. Obwohl die Notwendigkeit, die Strompreisbremse zu finanzieren, auf der Hand liegt, besteht die Gefahr, die Investitionsbereitschaft in neue Anlagen und den Markt für Stromlieferverträge zu beschädigen. Wir diskutieren Ursachen und Auswirkungen im pv magazine Podcast.
Die Versicherungswirtschaft arbeitet an schärferen Anforderungen für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen. Auf der 6. Photovoltaik und Sicherheitstagung war das Anlass für kontroverse Diskussionen.
Die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage mit 19,4 Megawatt und dem Speicher mit 6,5 Megawatt ist für das kommende Frühjahr geplant. Gleiches gilt für die ebenfalls geplante Anlage mit einem 12,1 Megawatt Photovoltaik-Kraftwerk und einem dazugehörigen 4,1 Megawatt Speicher.
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler will mit der Ausnahme für neue Vorhaben verhindern, dass Investitionshemmnisse entstehen. Das berichtet das „Handelsblatt“.
In einem vom Versorger Lichtblick beauftragten Gutachten kommt die Kanzlei Raue zu dem Ergebnis, dass der geplante Abschöpfungsmechanismus eine unzulässige Sonderabgabe darstellt. Lichtblick fürchtet schwere Schäden für den PPA-Markt. Der Versorger prüft eine Klage.
Auch die Höchstwerte in den Ausschreibungen sollen auf 7,08 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr angehoben werden. Bei Photovoltaik-Dachanlagen bis einem Megawatt Leistung sind Aufschläge sowohl auf die Volleinspeiser-Zuschüsse als auch die Überschusstarife geplant.
Für das Frühjahr 2023 ist eine entsprechende Novelle des Denkmalschutzgesetzes geplant. Anstoß für die Gesetzesänderungen kam von Seiten der Kirche, die auf den Dächern ihrer Gotteshäuser die Installation von Photovoltaik-Anlagen ermöglicht sehen will. Die Belange des Denkmalschutz sollten dabei solange zurückgestellt werden, bis Brandenburg seine Ziele beim Erneuerbaren-Ausbau erreicht hat.