Investorensicht: Energiekosten einsparen, Lastspitzen kappen und den Photovoltaik-Eigenverbrauch erhöhen: Aus diesen Gründen schaffen immer mehr Gewerbebetriebe Speichersysteme an. Wir stellen sechs vor.
Elektromobilität: Eine Photovoltaik-Großanlage mit Schnellladestationen zu verknüpfen, ist so naheliegend wie anspruchsvoll. Zwei Beispiele zeigen, wo die Herausforderungen liegen.
Arbeitsorganisation und Innovation: Tesvolt ist einer der Marktführer im Segment Gewerbe-Batteriespeicher. Seit einigen Jahren sagen die Gründer, sei das Unternehmen hierarchiefrei und das sei gut für die Innovation. Ein Beispiel sei die Entwicklung des neuesten Produkts. Wir haben uns das Organisationsmodell angesehen.
Gewerbedachanlagen: Aus der Versicherungswirtschaft kommen Forderungen nach strengeren Vorgaben für den Brandschutz bei Aufdach-Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Folien-Flachdächern. Auch wenn sich daraus keine allgemeinen Regeln der Technik ableiten lassen, könnte es für Bauherren und Betreiber von Anlagen teurer werden – oder sie suchen sich einen Versicherer, der nicht auf der Einhaltung der Richtlinie besteht.
Großspeicher: Investitionen in Großspeicher sind hochaktuell, wie die Marktzahlen zeigen. Für die Nutzung an unterschiedlichen Märkten sollten sie jedoch robust ausgelegt sein, denn sie müssen hohen Anforderungen gerecht werden.
Benachteiligung: Der Kabinettsbeschluss zum Smart-Meter-Rollout benachteiligt Eigenverbrauchsmodelle in Liegenschaften mit mehreren Verbrauchern. Das ist schlecht für Mieterstrom und für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern. Ernesto Garnier appelliert an die Politik, alle relevanten Gesetze strukturell abzuändern.
Serie Elektromobilitäts-Installation: Wer im Gewerbe eine Ladelösung für Kunden oder Mitarbeiter aufstellen will, kann vor der Herausforderung einer geringen Netzanschlussleistung stehen. Den Anschlusspunkt auszubauen könnte mit hohen Kosten und langen Genehmigungsverfahren verbunden sein, schreibt Stefan Hirzinger von Webasto. In einigen Fällen lohnt sich ein Speicher, um dem Netzanschluss etwas unter die Arme zu greifen.
Steuertipps: Die neuen Regelungen zur Einkommensteuer betreffen ausschließlich Käufer und Betreiber von Photovoltaikanlagen. Die Steuerbefreiung greift bei Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt, bei Mehrfamilienhäusern kann die Leistung auch höher sein. Wie und wo sich die Änderungen auswirken, erklärt unser Steuerexperte Thomas Seltmann.
Erlösabschöpfung: Die für Besitzer größerer Photovoltaikanlagen unschönere Seite der Strompreisbremse ist die Gewinnabschöpfung. Das Regelwerk, bestehend aus 50 Paragrafen und 5 Anlagen, ist nicht so einfach zu durchschauen. Margarete von Oppen, Rechtsanwältin und Partnerin bei Arnecke Sibeth Dabelstein, beantwortet Fragen aus dem pv magazine Webinar vom 20. Januar.
Neue Produkte: 89 neue oder deutlich überarbeitete Geräte und Dienstleistungen haben die Anbieter gemeldet. Einige rechnen vor, wie sich die hohen Strompreise auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.