Der aktuelle Eindruck: Es wird gerade alles getan, um den Bau von großen Batteriespeichern maximal zu verkomplizieren. Nicht nur die Diskussionen über Netzentgelte, die möglicherweise rückwirkend erhoben werden, oder die fehlenden Netzanschlusskapazitäten hemmen die Entwicklung solcher Projekte, nun könnte die angestrebte Reform des Baugesetzbuches ein weiterer Stolperstein auf dem Weg, solche Projekte ans Netz zu bringen, sein.
Aus dem Bundesbauministerium gibt es allerdings einen Vorstoß, der erst kürzlich erreichten Besserstellungen für große Batteriespeicher wieder deutlich in Fragen stellen könnte. So hatten Bundestag und Bundesrat im vergangenen November beschlossen, dass Batteriespeicher ab einer Megawattstunde Kapazität im Außenbereich im Baugesetzbuch eine Privilegierung erhalten. Noch vor Jahresende schränkten sie die mit der EnWG-Novelle beschlossene Verbesserung über das Geothermiebeschleunigungsgesetz wieder ein. So wurde die Privilegierung im Außenbereich auf Co-Location-Batteriespeicher, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Erneuerbaren-Anlage stehen, beschränkt. Darüber hinaus schränkte die Politik die Privilegierung auf Stand-alone-Speicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Metern Entfernung von Umspannwerken und Kraftwerken ab 50 Megawatt Leistung ein.
Nun nur ein paar Monate später gibt es einen neuen Referentenentwurf zum Baugesetzbuch, der pv magazine vorliegt. Damit könnte die Privilegierung der großen Batteriespeicher noch weiter beschnitten werden. Er sieht einen Mindestabstand von 100 Metern zu Umspannwerken vor, wobei die bisher geltende Privilegierung weiterhin auf die 200 Meter Umkreis beschränkt bleiben soll. Dies wird wohl damit begründet, dass die Flächen freigehalten werden sollen, um die Umspannwerke später noch erweitern zu können. Keine Unterscheidung wird dabei im Referentenentwurf bisher gemacht, ob das Umspannwerk vom Netzbetreiber oder dem Projektentwickler errichtet wurde.
Auch an einer weiteren Schraube soll wohl noch gedreht werden, die die Genehmigung von Speicherprojekten erschwert. So soll es einen weiteren Privilegierungstatbestand geben für alle Vorhaben, die mit dem Flächennutzungsplan in Einklang stehen. Batteriespeicher sind jedoch bislang kaum in Flächennutzungsplänen vermerkt. Eine sonstige Zulässigkeit der Vorhaben soll jedoch stark beschränkt sein, so soll auch das überragende öffentliche Interesse hierfür keinen Einfluss haben.
Wie auch die geleakten Entwürfe zur EEG-Novelle und zum Netzpaket sind auch die geplanten Änderungen des Baugesetzbuches noch in einer sehr frühen Phase. Noch gab es keine Ressortabstimmung für den Entwurf, allerdings können Verbände und Organisationen bis 29. April Stellungnahmen abgeben. Der finale Entwurf wird wohl erst nach der Sommerpause in den Bundestag kommen. Realistisch in Kraft treten werden mögliche Änderungen damit wohl erst ab dem kommenden Jahr.
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Die Energieriesen haben die gleiche Angst wie unsere Gas-Kathi. Die große Angst, dass die vielen geplanten Fossil-Zentral-Kraftwerke nicht mehr ins Netz kommen.
Wäre unerhört wenn es den Bürgern gelingen würde Kosten einzusparen, die würden dann ja den Aktionären wieder als Rendite fehlen. So geht´s ja nun nicht. Wie sollen die armen Milliardäre denn ihre Privatflugzeuge tanken?
Naja, > 50% der Stromnachfrage wird bereits durch EE bedient.
Das ist ein Rieseneinbruch, Tendenz weiter steigend. Ich würde als Firma auch alles nur erdenkliche in Bewegung setzen, um die quasi „Vernichtung“ dieser Einnnahmen auf absehbare Zeit (20 Jahre) zu verhindern…..Sie nicht?
Böse Zungen behaupten ja, dass die wahre Marge heute und in Zukunft in den Netzen liegt. Opps. Da darf man gar nicht weiter nachfragen, sonst kriegt man schlechte Laune 😀
Hallo HD: Völlig richtig. Genau aus dem Grund hätte man Netze nie privatisieren dürfen. Wo sonst bekommt man 10% Rendite garantiert?
ist leider falsch. 1: da Habeck wollte Gaskraftwerke
2: Da die Energieriesen längst Windparks betreiben. Also Gewinne so oder so machen.
Wo soll der Strom im Winter herkommen. ?
Auch da liegt die EE Quote bei unter 50 % trotz mehr Wind als im Sommer !!!
Alle leben immer nur im Sommer und planen im Sommer.
Antwort zu H.
Leider nur halb bzw eher weniger wahr.
Ich informiere mich vor einem post, sonst bewegen wir uns in der Springer Welt.
1. Habeck wollte weniger Gaskraftwerke und die sollten Wasserstofffähig bzw. darauf umrüstbar sein.
2. Bei den EE sind die konzerne nur zu 11%, Privatpersonen zu 30% beteiligt. Weiß nicht ob das den Aktionären reicht. Zudem war der EE Anteil im Monatsmittel im Winter min 51% und Sommer 77%, wöchentliches Mittel 44% zu 81%. Verdopplung der EE Kapa und es reicht auch im Winter. Für die monatliche Überbrückung s. 1. Wasserstofffahige Gaskraftwerke bzw. Biogasanlagen mit Gaspuffer und Bedarfsregelung, und kurzfristig Batteriespeicher. Wo liegt da jetzt das Problem? Man muss nicht im Sommer planen sondern mit einfacher linearer Mathematik.
zu Fred Feuerstein: Da sind wir wieder bei den klugen Mittelwertrechnern.
Wenn ich 30 Liter Wasser am Sonntag getrunken habe, dann komme ich gut über die Woche?
Bzw. wie reich ist nochmal jeder Deutsche?
Im Winter scheint über oft mehr als 14 Std. leider jeden Tag keine Sonne.
Schau mal in den EnergyCharts auf die Tage 7.-10.11.25, nur als ein Beispiel.
Wieviel Wind willst Du bauen um solchen Schwachwind auszugleichen.
Und auch die Gas-kathi will H2-KW bauen, wie Habeck.
Batterien gehören zum EE-Kraftwerk – also in den Turm des Windrades oder neben den Trafo des Solarparkes.
Sorry es ist auch wieder Zuviel Hass und Hetze
1. Grundsätzlich ist es ja eine gute Regel, wegen Ausbau von Umspannwerk Fläche bereit zu halten
2. Auch wegen dem Brandschutz ist eine Räumliche Trennung sinnvoll.
Was zu kritisieren ist:
Privilegierung weiterhin auf die 200 Meter Umkreis beschränkt bleiben soll
Hier ist doch die Frage warum, solange eine separate Leitung gibt und das nächste Haus x Meter entfernt ist.
Das Problem am Speicher im Turm des Windrades liegt vermutlich darin, dass es dann natürlich nicht eindeutig definiert werden kann, was für ein Bauwerk es dann ist, nämlich Speicher oder Windenergieanlage?
Dass beides gleichzeitig geht, ist nicht vorgesehen. Auch könnte der Brandschutz dagegen sprechen.
Ich weiß auch nicht, wieviel Platz überhaupt noch in einen Turm einer Windenergieanlage ist. Immerhin ist das schon ein Aufzug drin.
Auch bei PV Freiflächen wäre es doch denkbar, Module auf Teilflächen auf dem Dach der Batteriecontainer zu stellen.
man kann das auch pragmatischer gestalten:
– eine bauliche Vergrösserung / Skalierung muss bei Neubau vorgesehen werden.
– es ist auf eine bauliche Trennung von Funktionen zu achten, die es später erleichtert einzelne Fuktionen zu modifizieren bzw. anzupassen.
konstruktive Vorschriften, um Dinge besser zu machen
Umspanner sollten erweiterbar bleiben, eine Bebauung in direkter Nachbarschaft konterkarikiert dies.
Bitte nochmal deutlicher beschreiben. Wo sollen umspanner hin. Was meinst Du mit kontaktiert. Danke
Ein Akku lässt sich wesentlich leichter räumlich getrennt von einem Umspannwerk bauen als eine Erweiterung/Verlängerung der Sammelschienen.
Platz für zusätzliche Kompensationselemente sollte auch erhalten werden.