Bauministerium will Privilegierung großer Batteriespeicher um Umspannwerke offenbar wieder beschneiden

Netzanschluss für Photovoltaik Megawattpark an der Hochspannung 110 kV

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Der aktuelle Eindruck: Es wird gerade alles getan, um den Bau von großen Batteriespeichern maximal zu verkomplizieren. Nicht nur die Diskussionen über Netzentgelte, die möglicherweise rückwirkend erhoben werden, oder die fehlenden Netzanschlusskapazitäten hemmen die Entwicklung solcher Projekte, nun könnte die angestrebte Reform des Baugesetzbuches ein weiterer Stolperstein auf dem Weg, solche Projekte ans Netz zu bringen, sein.

Aus dem Bundesbauministerium gibt es allerdings einen Vorstoß, der erst kürzlich erreichten Besserstellungen für große Batteriespeicher wieder deutlich in Fragen stellen könnte. So hatten Bundestag und Bundesrat im vergangenen November beschlossen, dass Batteriespeicher ab einer Megawattstunde Kapazität im Außenbereich im Baugesetzbuch eine Privilegierung erhalten. Noch vor Jahresende schränkten sie die mit der EnWG-Novelle beschlossene Verbesserung über das Geothermiebeschleunigungsgesetz wieder ein. So wurde die Privilegierung im Außenbereich auf Co-Location-Batteriespeicher, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Erneuerbaren-Anlage stehen, beschränkt. Darüber hinaus schränkte die Politik die Privilegierung auf Stand-alone-Speicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Metern Entfernung von Umspannwerken und Kraftwerken ab 50 Megawatt Leistung ein.

Nun nur ein paar Monate später gibt es einen neuen Referentenentwurf zum Baugesetzbuch, der pv magazine vorliegt. Damit könnte die Privilegierung der großen Batteriespeicher noch weiter beschnitten werden. Er sieht einen Mindestabstand von 100 Metern zu Umspannwerken vor, wobei die bisher geltende Privilegierung weiterhin auf die 200 Meter Umkreis beschränkt bleiben soll. Dies wird wohl damit begründet, dass die Flächen freigehalten werden sollen, um die Umspannwerke später noch erweitern zu können. Keine Unterscheidung wird dabei im Referentenentwurf bisher gemacht, ob das Umspannwerk vom Netzbetreiber oder dem Projektentwickler errichtet wurde.

Auch an einer weiteren Schraube soll wohl noch gedreht werden, die die Genehmigung von Speicherprojekten erschwert. So soll es einen weiteren Privilegierungstatbestand geben für alle Vorhaben, die mit dem Flächennutzungsplan in Einklang stehen. Batteriespeicher sind jedoch bislang kaum in Flächennutzungsplänen vermerkt. Eine sonstige Zulässigkeit der Vorhaben soll jedoch stark beschränkt sein, so soll auch das überragende öffentliche Interesse hierfür keinen Einfluss haben.

Wie auch die geleakten Entwürfe zur EEG-Novelle und zum Netzpaket sind auch die geplanten Änderungen des Baugesetzbuches noch in einer sehr frühen Phase. Noch gab es keine Ressortabstimmung für den Entwurf, allerdings können Verbände und Organisationen bis 29. April Stellungnahmen abgeben. Der finale Entwurf wird wohl erst nach der Sommerpause in den Bundestag kommen. Realistisch in Kraft treten werden mögliche Änderungen damit wohl erst ab dem kommenden Jahr.

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