Der Brandenburger Landtag hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen SPD und BSW zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen an Gemeinden im Land Brandenburg (Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz, BbgEESG) beschlossen. Das Gesetz führt das Windenergieanlagenabgabengesetz (Bbg-WindAbgG) und das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVA-bgG) in einem neuen Gesetz zusammen.
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen wurden, sind demnach für die Dauer des Betriebes zur Zahlung einer Sonderabgabe an anspruchsberechtigte Gemeinden verpflichtet. Diese beträgt 2000 Euro je installiertem Megawatt und Jahr. Neu ist, dass Gemeinden und Betreiber schriftlich statt jährlicher Beträge eine Vorauszahlung vereinbaren können. Der Vorauszahlungszeitraum darf jedoch zehn Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres nicht überschreiten.
Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Land Brandenburg, auf deren Gemeindegebiet sich die jeweilige Photovoltaikanlage befindet – hier war im Entwurf noch von Freiflächenanlagen die Rede. Grund für Änderung der Formulierung ist, dass der Anspruch von Gemeinden auf den Erhalt einer Sonderabgabe ab 2026 auch Photovoltaik-Projekte auf ehemaligen Braunkohle- und Sanierungsflächen umfasst. Die Gemeinden müssen die Mittel aus der Sonderabgabe zweckgebunden für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Erneuerbare-Energien-Anlagen verwenden. Bisherige Pflichten zu Berichterstattung und Evaluierung entfallen.
Teurer wird es übrigens ab 2026 für Windkraftanlagen: Bislang mussten Betreiber 10.000 Euro pro Anlage und Jahr an die betroffenen Kommunen entrichten. Für Bestandsanlagen gilt dieser Betrag weiter, für neue Anlagen allerdings bemisst sich die Höhe der Abgabe künftig an der Leistung. Ab 2026 sollen pro installiertem Megawatt 5000 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Der Landesverband der Erneuerbaren Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) warnen davor, dass die Abgaben die wirtschaftliche Belastungsgrenze im Bereich Wind für viele Unternehmen und Projekte überschreiten könnten. Brandenburger Unternehmen würden im Bundesvergleich überproportional belastet. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Streichung der Berichtspflicht für Kommunen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass Kommunen gegenüber dem Ministerium dokumentieren müssen, wie die Mittel aus der Sonderabgabe eingesetzt werden. Diese Kontrollmöglichkeit ist nun entfallen.
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Der Landeshaushalt zwischen SPD und BSW scheint inzwischen zu brennen. Ansonsten würden weitere „Sonderabgaben“ nicht notwendig sein. Hoffentlich torpedieren die Spezialisten den Batteriespeicheraufbau nicht auch noch…
wie hoch ist die Sonderabgabe für Braunkohle , oder müssen nur erneuerbare bezahlen ?
Die gesetzlichen Regelungen und der Gesetzestext des „Erneuerbare-Energien-Sonderabgabegesetz (BbgEESG)“ beziehen sich ausschließlich auf Windkraft und Photovoltaik und nennen fossile Energieträger wie Braunkohle nicht als abgabepflichtig.
Hier werden 20 Jahre lang ca. 500.000€ Pacht und Abgaben pro Windrad an die Gemeinden gezahlt, die Grundstückseigentümer sind.
https://www.fr.de/rhein-main/wetterau/friedberg-ort28695/windpark-winterstein-buergerbeteiligung-ist-moeglich-93663448.html
Die Vorbehalte sind berechtigt. Bei den bescheidenen Kapazitätsfaktoren die 0,25 führt jede Abschaltung wegen Strom Überfluß eh und Netzschon schon in die Nähe des Insolvenztickets, wenn da nicht das großzügige Netz der vorbehaltlosen Entschädigung durch letztendlich den Endverbraucher waere
Zudem muss nach dem EEG bestimmte Vorraussetzungen erbringen, was sie dann nicht mehr erfüllt. Eigentlich verstößt jede Anlage, die heute in Betrieb genommen wird und bei der von vornherein feststeht, dass abgeschaltet werden muss gegen das EEG. Und dann könnt noch der ueberschlaue Landtag auf die Idee die Grmeindrn an der Installierten Leistung zu beteiligen. Besser kann man Ahnungslosigkeit doch nicht an den Tag legen. Eine WEA mit nur noch 20% Kapazität liefert, wenn man das auf Vollast umrechnet 1/5 des Jahres Strom. Das wären dann von Jahresanfang bis Mitte März bei Vollast. Wenn schon die Hand aufhalten, dann am wirklichen Ertrag oder nicht besser Gewinn. Und solange dieser nur über Subvention erreicht werden kann sollte man sich das 3 mal überlegen letztendlich zählt das was due Gemeinden einsacken der Endverbraucher und nicht der Betreiber einer Anlage.
Es ist zu begrüßen, wenn die Kommunen vom Ausbau vor Ort partizipieren, nachdem man in den letzten 20 Jahren alles regulatorisch mögliche getan hat, um Bürger-Wind- und PV-Initiativen möglichst kompliziert und unattraktiv werden zu lassen.
Es ist auch toll, daß Bürokratie abgebaut wird, indem Berichtspflichten gestrichen werden.
Die Idee hinter dieser Neuerung mit der Vorauszahlung läßt aber alle Alarmglocken läuten. Hier wird den klammen öffentlichen Kassen die Möglichkeit gegeben, sich kurzfristig zu sanieren, ehe auch da die Lichter ausgehen. Man schiebt die Probleme noch mal in die nächste Legislaturperiode. Mit den Geldern wird jedes Loch unterm Deckmantel der Energiewende gestopft werden. Mehr wird dank weggefallener Berichtspflicht vielerorts nicht kommen.
Die Landesregierenden in Brandenburg wollen keine weiteren EE-Anlagen in „ihrem“ Bundesland. Da der Landtag neue Genehmigungen nicht untersagen kann, macht er den Betrieb so unwirtschaftlich, dass Entwickler lieber in andere Bundesländer abwandern.
Was ist an der Botschaft nicht zu verstehen?