BEE macht Vorschläge zur Entbürokratisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Projekte

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Weniger Bürokratie, niedrigere Systemkosten, eine Entlastung der Behörden, die Beschleunigung der Energiewende – darauf zielt ein Papier mit konkreten Vorschlägen für eine Vereinfachung und Standardisierung von Genehmigungsverfahren, das der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. jetzt vorgelegt hat.

„Ein verschlanktes Regelwerk schafft Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit für alle beteiligten Akteure”, sagt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. „Ein umfassender Bürokratieabbau entlastet nicht nur Verwaltungen und Netzbetreiber, sondern stärkt durch mehr Transparenz auch das Vertrauen in staatliches Handeln.“

Der Schwerpunkt der Vorschläge liegt auf der Wind- und der Bioenergie. Doch auch mit Blick auf die Photovoltaik sieht der Verband einige Ansatzpunkt für schnellere und kostengünstigere Prozesse.

Abstandsregeln für schwimmende Photovoltaik sollen fallen

Im Bereich Photovoltaik schlägt der BEE konkret unter anderem vor, im Baugesetzbuch (BauGB) eine baurechtliche Privilegierung für Projekte einzuführen, bei denen wie bei der Agri-Photovoltaik die hauptsächliche Nutzung der Fläche beibehalten wird oder bei denen der bürokratische Aufwand der kommunalen Bauleitplanung unverhältnismäßig ist. Dazu zählt der Verband kleine Solarparks mit weniger als einem Megawatt Leistung sowie Vorhaben auf bereits planfestgestellten Flächen.

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollten für schwimmende Photovoltaik-Anlagen (Floating PV) die Flächenbegrenzungen nach § 36 Abs. 3 Nr. 2 gestrichen werden, so der BEE. Bislang ist auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern ein Uferabstand von mindestens 40 Metern einzuhalten. Zudem dürfen Anlagen höchstens 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken. Da viele potenzielle Gewässer, wie beispielsweise Kiesgruben, nur über begrenzte Flächen verfügen, lassen sich Floating-PV-Anlagen unter diesen Vorgaben kaum wirtschaftlich realisieren, kritisiert der Verband.

Mehr Transparenz zu Netzkapazitäten und Anschlusspunkten

Darüber hinaus fordert der BEE für Netzanschlussverfahren verbindliche Fristen, klar definierte Bearbeitungsstandards sowie eine digitale Antragstellung. Netzbetreiber sollen nach Ansicht des Verbandes verpflichtet werden, aktuelle und transparente Informationen zu Netzkapazitäten und Anschlusspunkten bereitzustellen.

Energiespeicher müssten im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eindeutig als im öffentlichen Interesse verankert werden. Unklare Definitionen, unkonkrete Fristsetzung und uneinheitliche Genehmigungspraxen führen aktuell zu Verzögerungen, moniert der BEE. Der Verbandfordert daher eine vereinfachte und rechtssichere Einbindung von Stromspeichern in Planungs- und Zulassungsverfahren.

Duldungspflicht für Kabel zum Netzanschlusspunkt

Darüber hinaus adressiert der BEE das Problem, dass Projektierer beim Netzanschluss nicht die gleichen Rechte zur Nutzung von Flächen zur Stromkabelverlegung haben wie Netzbetreiber. Dadurch komme es hier häufig zu langwierigen Verzögerungen sowie überhöhten Nutzungsgebühren der Flächeneigentümer. Letzteres ziehe wiederum kostenintensive Umwege nach sich.

Erneuerbare-Projektierer sollten deshalb eine Duldungspflicht erhalten, um Stromkabel auf dem direktesten Weg zwischen der Anlage und dem vom Netzbetreiber zugewiesenen Netzanschlusspunkt zu verlegen. Als Vorbild könnte hier fast unverändert eine ähnliche Duldungspflicht nach § 134 im Telekommunikationsgesetz zur Verlegung von Breitbandleitungen dienen.

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