Mieter mit Klage für Installation einer Photovoltaik-Balkonanlage erfolgreich

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Im August reichten zwei Wohnungsmieter beim Amtsgericht Kiel eine Klage gegen ihre Hausverwaltung „Haus und Grund“ ein. Sie hatten zuvor mehrfach die Hausverwaltung um Erlaubnis ersucht, ein Stecker-Solar-Gerät an ihrem Balkon zu installieren. Erstmals war dies im November 2022 der Fall, doch die Hausverwaltung lehnte es immer wieder aus wenig nachvollziehbaren Gründen ab.

Nun feierten die Mieter vor Gericht einen Erfolg. Ihre Klage wurde von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt. Diese teilte am Donnerstag mit: „Die Vermieterin hat in Folge des Rechtsstreits nun nach knapp einjähriger Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben: Das Balkonkraftwerk darf angebracht werden.“ Die Deutsche Umwelthilfe sah die Mieter „mit unsachlichen und überzogenen Forderungen von ihrer Hausverwaltung“ konfrontiert. Die klagenden Mieter freuten sich über das Ende monatelanger Diskussionen. „Am Ende hat sich der lange Atem für uns gelohnt – auch um zu zeigen, dass die absurden Forderungen und die Verzögerungstaktik von ‚Haus & Grund Kiel‘ vollkommen haltlos waren“, so Kläger Matthias Weyland.

Es gebe zahlreiche ähnlich gelagerter Fälle in Deutschland. Die DUH fordert deshalb, dass gesetzlich geplante Mitspracherecht von Vermietern bei der Genehmigung von Balkonkraftwerken zu konkretisieren, um Willkür künftig zu unterbinden. Dies könne beispielsweise in einem Kriterienkatalog durch das Bundesjustizministerium erfolgen. „Die Forderungen der Hausverwaltung waren unangemessen und hätten vor Gericht keinen Bestand gehabt“, erklärte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.

„Sobald der Klageweg bestritten wurde, haben Hausverwaltung und Beklagte deshalb auch schnell eingelenkt.“ Rechtliche Anpassungen würden zudem „eine Klagewelle von potenziell hunderttausenden Betroffenen und weitere Verzögerungen bei der Energiewende von unten“ verhindern. „Menschen, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, dürfen nicht mehr länger von der Politik im Regen stehen gelassen werden. Wir stehen hinter den Betroffenen und unterstützen, wo nötig, auch weiter vor Gericht“, so Metz weiter. Auch die Mieter hoffen, dass sie mit ihrer Klage ein Zeichen setzen konnten. „'Haus & Grund‘ muss ihre restriktive Balkonkraftwerkstrategie aufgeben und allen Zweigstellen empfehlen, Balkonkraftwerke unter klar definierten Kriterien vorbehaltlos zu genehmigen“, sagte Weyland weiter.

Rechtsanwalt Dirk Legler vertrat die Mieter vor Gericht. „Es ist schon überraschend, wie schnell die Vermieterin von ihren überzogenen Forderungen Abstand genommen hat, nachdem ihr die Klage zugestellt worden war“, erklärte er. Es sei gut, dass es wohl austarierte, sachliche Gründe für den Klimaschutz durch Photovoltaik-Balkonanlagen gebe. An die Vermieter gerichtet erklärte er: „Ich hoffe, dass damit für viele andere Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland ein objektiver Maßstab über die Wichtigkeit dieser Form der ‚Energiewende im Kleinen‘ erkennbar wird.“

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