Noch kann der unterlegene Kleingartenverein in Berufung gehen, das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau ist also bislang nicht rechtskräftig. Trotzdem wertet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Entscheidung als starkes Signal und wichtigen Schritt für die Energiewende. Denn die Richter am Landgericht stellten in ihrer jüngsten Entscheidung (Az: 2 O 459/24) unmissverständlich klar, dass Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten dürfen, da das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien schwerer wiege als starre Vereinssatzungen.
Wie der MDR berichtete, hatte eine Familie aus der Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt auf der Laube ihres Kleingartens ein Balkonkraftwerk installiert, um damit Strom unter anderem für Rasenmäher, Kühlschrank und Licht zu erzeugen. Andere Pächter wollten demnach ebenfalls die Sonnenenergie nutzen und zogen bald nach. Die Vereinsleitung jedoch fordert alle auf, die Balkonkraftwerke wieder von den Lauben zu entfernen – zu Unrecht, wie das Landgericht urteilte.
„Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade“, zitierte die DUH Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei, der die Kleingärtner in dem Verfahren vertritt. Die Satzungshoheit ende dort, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau erneuerbarer Energien berührt würden. Daher sei es rechtswidrig, Balkonkraftwerke pauschal zu verbieten. Auch Kleingärtner hätten das Recht, ihre Dächer und Gärten im Rahmen der geltenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen.
„Vereine können nicht länger mit starren Regeln verhindern, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Sonne nutzen“, so DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Das Interesse an erneuerbaren Energien sei heute so groß wie nie und es sei wichtig, die Menschen bei der Energiewende mitzunehmen. Wer dagegen auf Satzungsparagraphen poche, handele an der Realität vorbei. „Balkonkraftwerke gehören zur Zukunft – auch im Kleingarten. Wir fordern eine bundesweite Gesetzgebung durch die neue Bundesregierung, die Verfahren wie diese überflüssig macht“, so Metz.
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„Die Vereinsleitung jedoch fordert alle auf,“ ich frage mich manchmal, wie manche Vereine strukturiert sind. Sitzen da 10 Starrköppe als Führung rum und der Rest hat zu machen was der Führer sagt?
Ich dachte Vereine leben von Teilhabe und Anpassungen an neue Begebenheiten. Naja, gut das das endlich mehr und mehr geklärt wurde. Doof das das wieder haufen Ressourcen von Staatsgerichten gebraucht hat.
Kleingartenverein: Da hat sich die DUH endlich mal den wichtigsten Baustein der deutschen Energiewende zur Brust genommen, das Bier muss ja schließlich vor Ort gekühlt sein.
Ich hoffe der Fall wird spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Geld genug um so etwas wirklich Großes durchzufechten hat die DUH ja.
Guten Morgen zusammen,
falls auf dem Vereinsheim eine Solaranlage installiert wurde, mit einer Einspeisevergütung nach EEG, angemeldet beim Versorger mit allem drum und dran, dann dient das dem Verein also jedem Mitglied. Sobald aber der erste Pächter ein Steckersolarkraftwerk betreibt wird es mit der internen Abrechnung der Stromverbräuche schwierig. Dann müssen moderne Messeinrichtungen her, sonst wird es ungerecht.
Wenn man eine Anlage mit Einspeisevergütung am Vereinsheim betreibt, darf man da nichts ohne Genehmigung erweitern sonst ist das Subventionsbetrug!
Also kommt es Hauptsächlich auf das Messkonzept und die Anmeldung an.
Sind die Kabel im Schebergarten für die Last ausgelegt?
Die Idee mit der PV ist großartig und es darf nicht an optischen Veränderungen scheitern aber bitte erst technisch und rechtlich prüfen, das Risiko trägt immer der Vorstand
Ich selber betreibe eine PV Anlage und ich bin kein Kleingärten.
Lieben Gruß aus dem Ruhrgebiet
Glück Auf
Ralf
DUH=Mafia
ab 2000 Wp an einem Anschluss kein Balkonkraftwerk mehr, FRE ab 25 kW, NA-Schutz ab 30 usw., technisch so nicht zulässig zumal allgemein bekannt ist, wie es um die E-Anlagen in den Gartensparten steht, wenn die Anlagen dann fackeln weil Mittwoch 13 Uhr 47 BKW voll laufen dann ist das Geheule groß
Mein Gott Erwin,
… aus welchem Jahrhundert stammst denn du???
Hauptsache der Elektrogrill läuft auf vollen Touren?
@Ralf Wiegand, zu dem Kommentar: „Sind die Kabel im Schebergarten für die Last ausgelegt?“ aber ja doch, der Strom fließt nur in der anderen Richtung und wird direkt von JEDEM in der Nähe sofort verbraucht. Die Leistung sind max. 800W und nicht die eines Boilers oder Wasserkochers. Es ist eine Balkonanlage !!!
Anmerkung: hier in Berlin – wird bei den landeseigenen Kleingärten VERBOTEN einzuspeisen !! Es ist noch nicht einmal der Verein selbst. Es ist JEMAND aus dem Grünflachenamt. So sieht Bürokratie aus.
Da hat man viele unverschattete Dachflächen, die Leute würden es tun – aber JEMAND ( Person unbekannt – derzeit ) sagt NEIN zum Einspeisen, obwohl das eine Balkonanlage überhaupt nicht verhindern kann.
Naja hier im Artikel wird glaub ich einiges durcheinander geworfen. Stromerzeugung für Licht kühlschrank und Rasenmäher würde ja eher über eine inselanlage passieren. Die 800W aus dem BKW lassen den zwischenzähler der Laube kräftig rückwärts laufen während es der Hauptzähler des Vereins es nicht tut. Somit wird die Abrechnung zum Debakel…
Die meisten Kommentatoren haben das schon richtig erkannt – ein Steckersolargerät pro Zähler ist zulässig und abrechnungstechnisch möglich. Die Kleingartenvereine haben aber nur einen Hauptzähler und dahinter viele nicht-bilanzierungsrelevante Privatzähler zur internen Verrechnung. Soll doch jeder der Kleingartenfreunde mit Steckersolar sich einen Zähler vom VNB installieren lassen; damit geht dann natürlich auch eine separater Liefervertrag à 10 Euro Grundgebühr/Monat einher. Wer dann für einen Jahresverbrauch um 100 kWh im Kleingarten trotzdem noch meint ein Steckersolargerät haben zu wollen, dem ist wohl nicht zu helfen …
Abseits des technischer Fragen ein Hinweis aus der Kleingartenwelt: In den meisten Kleingartenanlagen ist eine Stromversorgung nicht vorgesehen und es gibt sie daher auch nicht (Ausnahme: Parzellen aus der DDR) – der Grund: Kleingartenparzellen sollen nicht als „Dauerwohnsitz“ nutzbar sein. Dieses Verbot hat natürlich auch mit der deutschen Bauordnung zu tun. Womöglich gäbe es dann auch Ärger mit dem Bauamt der Stadt. Die Verordnung dient also als Schutz der Kleingartenanlage. Wenn Strom über PV zugänglich wird, unterläuft das sozusagen dieses Hindernis, die Parzelle als Wohnraum zu nutzen. Es geht also nicht per se um Engstirnigkeit der Vereine, sondern durchaus um ein wichtiges Prinzip von Kleingärten, um diese zu schützen. Die Städte haben die Anlagen sowieso zunehmend auf dem Kieker, weil sie wertvollen Bauraum darstellen.