SFV kritisiert neues Solarspitzen-Gesetz: Bürokratie bremst Bürgerenergie aus

Deutscher Bundestag, Plenarsaal, Bundesadler, Reichstagsgebäude

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Photovoltaik und Windenergie decken inzwischen mehr als die Hälfte des heimischen Strombedarfs – eine beachtliche Entwicklung. Doch statt innovative und marktwirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen voranzutreiben, setzt die Politik auf komplizierte Vorschriften und neue Hürden. Jahrzehntelanges Zögern hat zu einem Speicher-Desaster geführt, das nun mit fragwürdigen Eingriffen ausgebügelt werden soll.

Verursacht wurde dieses Speicher-Desaster von der schwarz-roten Bundesregierung. 2014 setzte man auf die damalige Studie der Agora Energiewende, in der dargelegt wurde, dass Stromspeicher erst bei einem Stromanteil von 60 Prozent erneuerbaren Energien gebraucht würden. So wurde der Ausbau netzdienlicher Speicher verschlafen, was nun in Zeiten hoher Solar- oder Windeinspeisung zu kurzzeitigen Stromüberschüssen führt.

Die jüngsten Änderungen im Energierecht, die Ende Januar im Bundestag beschlossen wurden, markieren eine neue Strategie im Umgang mit Stromüberschüssen und negativen Strompreisen. Anlagen ab zwei Kilowatt mit intelligentem Messsystem (Smart-Meter-Gateway) erhalten in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung mehr. Zwar bietet der Gesetzgeber einen Ausgleich nach 20 Jahren an, doch dieses Modell überzeugt nur wenige. Außerdem müssen Betreiber und Betreiberinnen neu installierter Solaranlagen bis 100 Kilowatt, die eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag erhalten, die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der Anlagen begrenzen – zumindest so lange, bis der Rollout von intelligenten Messsystemen auch bei ihnen angekommen ist. So wird die von der Bundesregierung erst vor wenigen Jahren auf den Weg gebrachte Volleinspeisevergütung quasi beerdigt. Dabei wäre es so wichtig, alle Potenziale auszunutzen und die Dächer vollzumachen.

Nicht alle möchten zusätzlich noch einen Speicher anschaffen. Auch die enorme Kostensteigerung der Zähler macht Investitionen leider unattraktiver – vor allem im Mehrfamilienhaus. Hintergrund hierfür ist die deutliche Anhebung der Preisobergrenzen für Smart-Meter-Gateways und die Festlegung, dass bei Mieterstrom für alle Zähler im Haus die gleichen, erhöhten Messkosten anfallen. Solange sich hier nichts ändert, bleibt die flächendeckende Energiewende für Millionen Menschen in Deutschland auf der Strecke. Besonders betroffen sei die im letzten Jahr im „Solarpaket 1“ beschlossene vereinfachte Abrechnung über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die durch die neuen Regelungen nun deutlich teurer wird.

Mit diesem Solarspitze-Gesetz wird der Ausbau der Photovoltaik zwar regulatorisch gesteuert, um die negativen Preise abzufangen. Für die dringend notwendige Energiewende ist das aber ein Bärendienst!

Statt Bürgerenergie auszubremsen, braucht es effektive Lösungen: Statt die Einspeiseleistung künstlich zu beschränken und abzuregeln, müssen Anreize für eine bessere Netzintegration der Erneuerbaren geschaffen werden – etwa durch die konsequente Abschaltung unflexibler Kohle- und Atomkraftwerke, den Rückbau fossiler Heizungen und Ersatz durch Wärmepumpen, die gezielte Förderung von Langzeitspeichern, den Ausbau den Elektromobilität und bidirektionaler Lademöglichkeiten sowie die Nutzung vorhandener Flexibilitätsmöglichkeiten von Biogasanlagen.

Wir beim Solarenergie-Förderverein Deutschland setzen uns seit den Anfängen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für eine dezentrale und bürgernahe Energieversorgung ein. Doch das neue Solarspitzen-Gesetz könnte den Fortschritt der Bürgerenergie hemmen, anstatt die dringend erforderliche Entbürokratisierung und den Ausbau langfristiger Speicherlösungen zu fördern.

Susanne Jung, Taalke Wolf, Stefanie Koenen vom Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

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