BDEW veröffentlicht Handlungsempfehlungen für die nächste Bundesregierung

Regierungssitz Berlin

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Die zurzeit noch amtierende Bundesregierung erhält vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein durchaus gutes Zeugnis. Sie habe „gemeinsam mit der Energiebranche den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigt, die Versorgung während der Energiekrise gesichert und das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht“. Jetzt allerdings müssten die Erfolge „mit einer noch stärkeren Systemorientierung und Effizienz konsequent weitergeführt werden“, erklärt der Verband zur Veröffentlichung seiner gut 50 Seiten starken Zusammenstellung von Vorhaben, die er im Vorfeld der Bundestagswahl am 23. Februar der nächsten Regierung und dem Bundestag ans Herz legt.

„Energie, die Zukunft schafft – Handlungsempfehlungen der Energiewirtschaft für die 21. Legislaturperiode“ heißt die Zusammenstellung. Die Empfehlungen erstrecken sich auf die Handlungsfelder Strom, Gas und Wärme, wobei im Zuge der Sektorenkopplung naturgemäß keine klaren Grenzen zwischen diesen drei Bereichen bestehen.

Besonders dringenden Handlungsbedarf macht der BDEW für fünf Punkte aus, die er deshalb in einer „100-Tage-Agenda“ zusammengestellt hat. Dies sind:

– Ausschreibungen für steuerbare Kraftwerksleistungen,

– Entlastungen für Verbraucher durch eine Senkung der Stromsteuer und einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu den Übertragungsnetzentgelten,

– die Beschleunigung der Energiewende durch Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der EU sowie des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes und des Geothermie- und Wärmepumpengesetzes,

– die Vermeidung „unnötiger Bürokratie und unnötiger Berichtspflichten“ durch eine Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie die Beibehaltung des bestehenden Festpreissystems bis zum Übergang zum neuen EU-Emissionshandelssystem (ETS 2),

– die Schaffung von „Planungs- und Rechtssicherheit für die Transformation der Gasnetze“ durch die nationale Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffpakets.

Der Punkt der Ausschreibungen für steuerbare Kraftwerke markiert den Einstieg in den vom BDEW schon lange geforderten Kapazitätsmarkt. Der Verband sieht diese Kraftwerke „als Partner der erneuerbaren Energien“. Ohne gesicherte Leistung sei eine stabile Stromversorgung nicht machbar, und dafür brauche es „Ausschreibungen für neue zukunftsfähige Kraftwerke, langfristig attraktive Rahmenbedingungen für KWK-Investitionen und einen integrierten Kapazitätsmarkt, der Investitionssicherheit schafft“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Trotz der Forderung nach einer Beschleunigung der Energiewende erwartet der Verband auch, dass Erdgas bis auf weiteres eine bedeutende Rolle spielen wird. „Erdgas bleibt für die Versorgungssicherheit noch eine Zeit lang unverzichtbar“, so Andreae. Gleichzeitig fordert der BDEW „eine klare und praxistaugliche Strategie für den Hochlauf erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase sowie einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Umstellung der Gasnetze“.

Weitere Punkte der Handlungsempfehlungen sind beispielsweise ein eigenes Bürokratieentlastungsgesetz für die Energie- und Wasserbranche, ein besserer Rechtsrahmen für die Digitalisierung der Versorgungsnetze (inklusive der immer wieder geforderten Vereinfachung des Smart-Meter-Rollout) oder die Etablierung eines „Energiewende-Fonds“.

Ausdrücklich angesprochen werden auch die Einspeisespitzen von Photovoltaik-Anlagen. Der BDEW begrüßt hierzu die jüngsten regulatorischen Änderungen, unter anderem durch das Solarspitzen-Gesetz. Es sei „richtig, dass mit den neuesten Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz entsprechende Maßnahmen getroffen wurden“. Dies gelte sowohl für die die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung von Neuanlagen als auch für die Steuerbarkeit von Bestandsanlagen. Es bleibt aus Sicht des Verbands aber erforderlich, „eine schrittweise verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen ab 25 Kilowatt einzuführen, damit Preissignale schneller wirken“.

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