Im Regelfall keine Ausgleichsflächen für Solarparks in Bayern mehr notwendig

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In Bayern findet deutschlandweit der größte Zubau von Photovoltaik-Anlagen statt. Für Freiflächenanlagen hat die Landesregierung nun die Regelung zu Ausgleichsflächen vereinfacht. „Ab sofort werden PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichbedarf zum Regelfall“, teilten die bayerischen Ministerien für Bau und für Wirtschaft am Donnerstag mit. Damit sei der politische Auftrag des Landtags umgesetzt.

Die bayerische Staatsregierung hat nun eine entsprechende bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung geändert und veröffentlicht. Demnach entfällt die Vorgabe, dass durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen verursachte Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und Landschaftsbilds in der Regel durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche außerhalb der Solarparks kompensiert werden mussten.

Diese werden nun durch eine vereinfachte Vorgehensweise ersetzt, wobei künftig zwischen zwei Typen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen unterschieden wird. Im ersten Falltyp entfalle der Ausgleichsbedarf komplett und beim zweiten liege er bei zehn Prozent. Dieser Ausgleichsbedarf solle dann direkt zwischen den Modulreihen oder direkt angrenzend erbracht werden.

In der bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung werden als allgemeine Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren folgende Punkte für die Anlagenfläche aufgeführt: Es handelt sich um die Offenland-Biotop- und Nutzungstypen2 und hat einen Grundwert von unter 3 Wertpunkten und der Naturhaushalt hat nur geringe naturschutzfachliche Bedeutung. Als Voraussetzung für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird aufgezählt, dass die Modulgründung mit Rammpfählen erfolgt und der Abstand zwischen Modulunterkante und Boden mindestens 80 Zentimeter beträgt. Zudem darf es sich nicht um eine Ost-West ausgerichtete Freiflächenanlage mit satteldachförmiger Anordnung und einer Projektionsfläche von mehr als 60 Prozent der Grundfläche handeln.

Wenn diese Anforderungen erfüllt sind und die Anlage maximal 25 Hektar beansprucht und die Versiegelung der Anlagenfläche bei weniger als 2,5 Prozent liegen, dann entfallen die Ausgleichsmaßnahmen komplett. Wird dies nicht erfüllt, dass müssen die zehn Prozent erfüllt werden.

„Mit den Empfehlungen setzen wir ein klares Signal zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Einführung eines pauschalisierten Vorgehens bei den Ausgleichsflächen ermöglicht eine praktische und rechtssichere Anwendung und beinhaltet zudem umfangreiche Erleichterungen gegenüber dem Status quo“, sagte der bayerische Bauminister Christian Bernreiter.

Bereits seit Sommer 2020 wird in Bayern über diese Regelung diskutiert. Damals brachten die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern einen entsprechenden Antrag im Landwirtschaftsausschuss eingebracht, der dann beschlossen wurde.

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