Jahressteuergesetz: 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen aus Speichern für Standortkommunen

Eco Stor, 600 Megawattstunden Projekt in Rheinland-Pfalz

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Aus der Speicherbranche wird es seit langem gefordert. Nun könnte es bald Realität werden. Analog zu Photovoltaik-Kraftwerken und Windparks sollten die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu 90 Prozent in die Kassen der Standortgemeinden fließen. Die restlichen zehn Prozent gehen dann an die Gemeinde des Betreibers.

Im „Jahressteuergesetz 2024“, dessen Entwurf das Kabinett am Mittwoch verabschiedete, ist nun ein entsprechender Passus enthalten. Unter Paragraph 29 soll folgendes aufgenommen werden: „3. bei Betrieben, die ausschließlich Energiespeicheranlagen im Sinne des § 3 Nummer 15 Buchstabe d des Energiewirtschaftsgesetzes betreiben, zu einem Zehntel das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis und zu neun Zehnteln das Verhältnis, in dem die Summe der installierten Leistung in allen Betriebsstätten (§ 28) zur installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten steht.“

Das Jahressteuergesetz muss noch durch den Bundestag, ehe die Regelung in Kraft tritt. Eco Stor, einer der größten Projektierer von Speichersystemen in Deutschland, gehört zu jenen, die die Regelung lange gefordert habe. „Der Elfmeter ist nun aufgelegt, muss aber noch verwandelt werden“, sagte Geschäftsführer Georg Gallmetzer. „Die Verortung der Gewerbesteuer vor Ort fördert den Strukturwandel ländlicher Regionen und trägt zur Akzeptanz großer Infrastruktur-Maßnahmen in der Bevölkerung bei.“

Interessant übrigens in der Gesetzesbegründung zu lesen: „Nach dem bisherigen Verständnis der Finanzverwaltung fallen hierunter schon heute auch Energiespeicheranlagen in Gestalt von Batteriegroßspeichern, die ausschließlich mit aus Erneuerbare-Energie-Anlagen stammendem Strom gespeist werden (‚Grünstromspeicher‘).“ Die Gesetzeseinfügung sei jedoch notwendig, da künftig nicht mehr zu den „Grünstromspeichern“, sondern allen Energiespeicheranlagen, eine entscheidende Rolle bei der Integration des von Wind- und Solarstrom in das Energiesystem zukommen werde. „Dies gilt somit auch für „Stand-Alone“-Speicher, die Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung (das heißt auch sogenannten ‚Graustrom‘) zwischenspeichern“, heißt es im Entwurf weiter.

Nach dem jüngsten Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur sollen bis 2037 Großspeicher mit einer Leistung von rund 24 Gigawatt installiert sein; bis 2045 dann 43 bis 54 Gigawatt sein. Bis zum Mai waren im Marktstammdatenregister große Batteriespeicher mit insgesamt 1,4 Gigawatt verzeichnet.

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