Gute Chancen für das Schweizer Stromgesetz

Bern

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54 Prozent der befragten Schweizer sprechen sich nach einer aktuellen Umfrage eindeutig für und 19 Prozent tendenziell für das neue Stromgesetz aus. Den Mantelerlass hat das Parlament im vergangenen Herbst beschlossen. Am kommenden Sonntag (9. Juni) sind die stimmberechtigten Schweizer gefragt und entscheiden in einer Volksabstimmung darüber. Nur 24 Prozent würden ‚eher‘ oder ‚klar dagegen‘ abstimmen, wie aus der repräsentativen Umfrage der Institute SRG und gfs.bern hervorgeht. Die  Zustimmungswerte sind im Vergleich zu vorherigen Umfragen zwar etwas gesunken, jedoch wird ein „komfortables Ja“ zum Stromgesetz erwartet.

Volksabstimmung, Stromgesetz, Schweiz
Abstimmungspräferenzen nach der jüngsten Umfrage

Quelle: SRG Trend/gfs.bern

Das Stromgesetz fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien durch konkrete Zubauziele und beispielsweise die Beschleunigung von (Bau-)Bewilligungsverfahren. Dezentrale Stromproduktion wird durch die Einführung von virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (vZEV) und von Lokalen Energiegemeinschaften (LEG) gefördert. Das soll Produzenten und Konsumenten erleichtern, sich zusammenzuschließen, auf bestehende Netzinfrastruktur zurückzugreifen und lokal produzierten Strom zu nutzen. Ziel des Gesetzes ist es u.a. die Stromkosten transparent zu gestalten und für mehr Klarheit zwischen Netzbetreibern, Produzenten und Verbrauchern zu sorgen. Gleichzeitig soll mit dem Einsatz intelligenter Energiemanagementsysteme das Netz auch widerstandsfähiger werden.

Die SVP, als aktuell stärkste Kraft im Nationalrat, fährt eine eher zurückhaltende “Nein-Kampagne“, die den überzeugten Gegnern des Stromgesetzes eine Anlaufstelle bietet. In der Phase vor der Abstimmung treten deutliche Differenzen innerhalb der Partei zu Tage: Während verschiedene Parlamentarier die “Allianz für eine sichere Stromversorgung” unterstützen, die für eine Zustimmung zum Stromgesetz wirbt, sprechen sich andere, wie Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher oder Partei-Vizepräsident Thomas Matter, klar gegen das Gesetz aus. Die Gegner betonen, dass der Ausbau teuer sei und die Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen würde. Einige Umwelt- und Landschaftsschutzverbände, allen voran die Fondation Franz Weber, betonen zudem den befürchteten Verlust des Gleichgewichts zwischen Schutz und Nutzung der Natur.

Desweiteren sehen die Gegner die Versorgungssicherheit gefährdet. Doch bereits in der „Energiestrategie 2050“ ist das Ziel festgeschrieben, die Abhängigkeit von Stromimporten zu reduzieren. Im Gesetz wird der Richtwert von fünf Terawattstunden für das Winterhalbjahr angegeben, der nicht überschritten werden soll. Auch vor diesem Hintergrund befindet sich aktuell das Gas-Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien in der Vernehmlassung. Zutreffend ist, dass mit der Verabschiedung des Stromgesetzes künftig mehr Strom aus Photovoltaik-Anlagen mit starker Volatilität der Stromerzeugung einhergeht. Dies ist durch Verstärkung des europäischen Stromnetzes und Nutzung von Speichertechnologien lösbar, wie die Befürworter argumentieren. Die topografischen Vorteile der Schweiz böten zudem Potenzial für Pumpspeicher, die demnach die kostengünstigste Art der Stromspeicherung darstellen.

Breiter Kompromiss über alle Parteien

Das Stromgesetz ist noch in der vorherigen Legislaturperiode beschlossen worden. Es gilt als fein austarierter Kompromiss, der unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu brachte – nicht zuletzt, weil er technologieoffen formuliert ist. Das Stromgesetz legt ambitionierte Ausbauziele für erneuerbare Energien fest und forciert, dass dabei 80 Prozent des Zubaus auf bestehender Infrastruktur erfolgen sollen. Jedoch müssen die Kantone zukünftig geeignete Flächen für die Nutzung von Solar-, Wind- und Wasserkraft festlegen. Alpine Photovoltaik-Anlagen werden zudem speziell gefördert. Gerade das ist einer der Kritikpunkte der Gegner aus Umwelt- und Landschaftsschutzverbänden: Sie wünschen sich, dass Photovoltaik-Anlagen nur auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen gefördert werden, und nicht “Großanlagen in unserer wertvollen Natur und unseren großartigen Landschaften”. Die Fondation Franz Weber betont sogar, dass ihr die Solarpflicht für Neubauten mit anrechenbarer Fläche ab 300 Quadratmetern nicht weit genug gehe.

Verteilung, Photovoltaik-Anlagen, Schweiz
Verteilung der Anlagenbetreiber-Kategorie, je Leistungskategorie der geförderten Anlagen 2023.

Grafik: Pronovo

 

2023 befanden sich laut Bundesamt für Energie (BFE) über 99 Prozent der 52.000 neugebauten Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz auf Dächern und an Fassaden. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen bestätigte, dass 92 Prozent der Schweizer hinter dieser Art des  Photovoltaik-Ausbaus stehen. Das Stromgesetz bevorzugt weiterhin den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen. Da die Mehrheit der Bevölkerung offensichtlich sowohl praktisch als auch theoretisch hinter der Nutzung bestehender Infrastruktur steht, dürft dieser Trend weiterhin anhalten, wie auch das BFE anhand aktueller Zahlen bestätigte.

Der Schweizer Photovoltaik-Verband Swissolar erwartet eine klare Zustimmung zum Stromgesetz. „Das neue Stromgesetz ist für den weiteren Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz also von absolut zentraler Bedeutung“, sagt David Stickelberger, Leiter Markt und Politik. „Die Schweizer Bevölkerung steht hinter dem Ausbau der Solarenergie, das zeigen schon die Zahlen der letzten Jahre. Sie möchte, dass bis 2050 die Hälfte unseres Strombedarfs aus einheimischen Photovoltaik-Anlagen stammt.“

Selbst SVP-Bundesrat Albert Rösti, der 2017 als Gegner der „Energiestrategie 2050“ auftrat, zählt heute zu den überzeugten Befürwortern des Stromgesetzes. Er sieht darin eine Möglichkeit, in kurzer Zeit die Stromproduktion in der Schweiz zu erhöhen und damit die Abhängigkeit von Stromimporten zu reduzieren. Mitte Juli wird die „Statistik Sonnenenergie 2023“ des Bundesamts für Energie zeigen, ob die Schweizer Solarbranche weiterhin auf Erfolgskurs ist. Damit werden die Photovoltaik-Zubauzahlen des Vorjahres veröffentlicht.

Das Verordnungspaket zur Umsetzung des Stromgesetzes befindet sich bereits seit Februar 2024 in der Vernehmlassung. Die Diskussionen um die Details der Verordnungen, zu denen von Seiten der Elektrizitätswirtschaft durchaus kritische Stimmen erwartet werden, werden voraussichtlich nach der erfolgreichen Abstimmung für das Stromgesetz Fahrt aufnehmen. (Hannah Bergler)

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