1,2 Millionen Euro für 355 Kilowatt – Gemeinderat lehnt Photovoltaik-Projekt an Schwimmbad ab

Geislingen Rathaus Baden-Württemberg

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Der Gemeinderat der Stadt Geislingen in Baden-Württemberg lehnt den Bau einer Photovoltaik-Parkplatzüberdachung vor dem städtischen Schwimmbad ab. Als Grund werden zu hohe Kosten genannt. Der Betreiber des Schwimmbads und der örtliche Energieversorger, die Stadtwerke Geislingen, zeigten in einer Projektdokumentation, welche Kosten auf die Gemeinde zugekommen wären. Am Ende hätte die Gemeinde den Informationen der Stadtwerke zufolge noch draufgezahlt, anstatt mit der Photovoltaik-Anlage Stromkosten zu sparen.

Eigentlich gilt in Baden-Württemberg die Pflicht, Parkplätze mit Photovoltaik-Anlagen zu überdachen. Das gilt beim Neubau und auch bei der Sanierung von Bestandsparkplätzen ab einer gewissen Größe. In der Stadt Geislingen wird zurzeit das 5-Täler Bad, ein städtisches Schwimmbad, saniert. Der dazugehörige Parkplatz mit 120 Stellplätzen ist davon zwar nicht betroffen – eine Pflicht besteht also nicht – allerdings hatte der Gemeinderat in diesem Zuge darüber nachgedacht, den Parkraum gleich mit einer Photovoltaik-Anlage zu versehen.

Die Stadtwerke Geislingen, stellten seit 2022 in mehreren Sitzungen eine Planung und Kostenberechnung für ein derartiges Vorhaben dem Gemeinderat vor. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Website des Gemeinderats öffentlich zugänglich. Im letzten Planungsstand war eine Anlage mit 355 Kilowatt Leistung angegeben. Bifaziale Module, die auf Holzrahmen befestigt werden sollten. Die Anlage hätte das Schwimmbad mit Strom versorgen können. Zusätzlich hätten Wärmepumpen das Bad mit Wärme und Warmwasser versorgen können. Aktuell kommen Strom, Wärme und Warmwasser von einem Erdgas-betriebenen Blockheizkraftwerk, das die Stadtwerke Geislingen erst im Jahr 2010 in der Nähe für eine Berufsschule, das Schwimmbad und die Nachbarschaft errichtet haben.

In der Kostenberechnung der Stadtwerke werden Installationskosten von 1,2 Millionen Euro für die Photovoltaik-Anlage mit 355 Kilowatt Leistung genannt. Davon hätte das Land Baden-Württemberg 200.000 Euro durch Fördermittel übernommen. Die verbleibenden eine Million Euro hätten zu 100 Prozent als Eigenkapital der Stadt aufgewendet werden können. Die Stadtwerke gehen in einer Berechnung für eine Volleinspeiseranlage von einem Jahresertrag von 300.000 Kilowattstunden bei Gestehungskosten von 12,6 Cent pro Kilowattstunde aus. Aus der Einspeisevergütung hätten den Stadtwerken zufolge 8,3 Cent pro Kilowattstunde eingenommen werden können. Der Betrieb sollte daher zunächst unwirtschaftlich sein. Pro Jahr wäre ein Minus von 12.900 Euro entstanden, das die Gemeinde hätte decken müssen.

Als Alternative gab es die Planung einer Parkplatz-Anlage, bei der 80.000 Kilowattstunden der 300.000 Kilowattstunden im Bad verbraucht werden sollten. Der vermiedene Strombezug im Schwimmbad hätte 24.000 Euro im Jahr gespart, der verminderte Gasbezug hätte nochmal 9.000 Euro im Jahr gebracht. Zusätzlich hätte man noch 18.000 Euro durch den Verkauf des Parkplatzstromes im Netz eingenommen. In der Projektdokumention des Stadtwerke Geislingen heißt es, dass so eine Eigenverbrauchsanlage wirtschaftlich betrieben werden könnte. Ein jährliches Plus von über 13.000 Euro wäre trotz Tilgung der Investitionskosten der Anlage möglich gewesen.

Nur dafür bräuchte man im Bad auch einen Abnehmer für die 80.000 Kilowattstunden Strom. Das wäre zwei große Wärmepumpen mit jeweils 100 Kilowatt Leistung gewesen. Die hätten pro Jahr 85.000 Kilowattstunden Strom in 360.000 Kilowattstunden Wärme wandeln sollen. Die Kosten dafür wurden nicht weiter dokumentiert. Aber bei den 1,2 Millionen Euro wäre es nicht geblieben. Das schreckte den Gemeinderat ab. Die Sanierung des Schwimmbads schlägt im Haushalt bereits mit über 4,3 Millionen Euro zu buche. Das Resultat: der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich gegen den Bau einer Parkplatz-Photovoltaik-Überdachung.

Die „Südwest Presse“ hat zuerst über diesen Fall berichtet.

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