Baden-Württemberg verteilt weitere 1,05 Millionen Euro für acht Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen

Photovoltaik-Anlage als Parkplatzüberdachung

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Bereits seit 2022 besteht in Baden-Württemberg eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Als eines der ersten Bundesländer hat das Ländle auch ein Förderprogramm „Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik“ aufgelegt. Damit soll die Doppelnutzung der Flächen vorangebracht werden. In der zweiten Förderrunde hat das Landesumweltministerium nun sechs weitere Zusagen für Projekte gemacht. Es würden sechs weitere Investitionsprojekte zur Überdachung von bestehenden Parkplätzen mit Photovoltaik-Anlagen sowie zwei Konzeptentwicklungen mit insgesamt 1,05 Millionen Euro gefördert.

Zuvor vergab das Ministerium bereits 2,5 Millionen Euro für 18 Projekte in der ersten Förderrunde. Für die zweite Welle sind insgesamt 2,3 Millionen Euro vorgesehen, wie das Ministerium im Oktober 2023 bekanntgab. Dabei werden Investitionen für Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen ab 35 Stellplätze gefördert. Die Photovoltaik-Anlagen müssen dabei neu errichtet und netzgekoppelt sein. Die Höhe der Förderung ist dabei von der Größe der Photovoltaik-Anlage abhängig und kann bis zu 200.000 Euro betragen. Daneben wird die Erstellung von regionalen und vernetzenden Konzepten finanziell vom Ministerium unterstützt. Hierfür stellt das Ministerium bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die beiden Förderbausteine seien jedoch nicht kombinierbar.

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