Übertragungsnetzbetreiber erwarten für 2024 einen EEG-Finanzierungsbedarf von 18,4 Milliarden Euro

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Im Oktober 2023 hatten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW den EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2024 veröffentlicht. Damals gingen die Unternehmen von 10,616 Milliarden Euro aus. Der Betrag berechnet sich unter anderem aus der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für diesen Zeitraum. Dass der Finanzierungsbedarf höher liegen könnte, zeigte sich bereits beim Stand des EEG-Kontos zum Jahresende 2023: Statt der erwarteten 1,13 Milliarden Euro lagen dort nur 891 Millionen Euro. In einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium warnen nun die Übertragungsnetzbetreiber vor fehlender Liquidität ab Juli und wollen zusätzliche 7,8 Milliarden Euro vom Bund – sie sehen den EEG-Finanzierungsbedarf also inzwischen bei gut 18,4 Milliarden Euro.

Das Handelsblatt und dpa hatten am Freitag zuerst darüber berichtet. Dem pv magazine wollten die Unternehmen das Schreiben auf Anfrage nicht zur Verfügung stellen. Zum Hintergrund teilte 50 Hertz jedoch Folgendes mit: „Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber verwalten das EEG-Konto rein treuhänderisch. Der Einsatz der Fördermittel ist von den dynamischen Preisen am Strommarkt abhängig. Niedrigere Börsenpreise führen zu höheren Ausgaben bei der EEG-Förderung sowie zu niedrigeren Einnahmen bei der Vermarktung der EEG-Strommengen in Festvergütung. Sollten sich die Börsenpreise entsprechend der derzeitigen Futures realisieren, erhöht sich der EEG-Finanzierungsbedarf 2024 gegenüber dem ursprünglich ermittelten Wert. Wir stehen hierzu in einem engen Austausch mit dem BMWK. Entscheidungen über die weitere Entwicklung dieses Förderinstruments liegen bei der Politik.“

Dem Handelsblatt zufolge sehen die Übertragungsnetzbetreiber wegen der sinkenden Preisniveaus im Stromgroßhandel bereits für die Monate Februar und März eine dringende Notwendigkeit zur Anpassung von Abschlagszahlungen. Die Prognosen zur Höhe des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2024 seien ebenso wie die Börsenpreise für Strom schwankend. Der BDEW verweist auf die Gesetzeslage, wonach der Staat für ein ausgeglichenes EEG-Konto zuständig sei. BDEW-Geschäftsführerin Kerstin Andreae geht daher davon aus, dass die Bundesregierung für die notwendige Liquidität auf dem EEG-Konto sorgt.

„Am schlimmsten wäre, käme jetzt eine Debatte auf, neue EEG-Anlagen nicht mehr zu fördern, weil das Steuergeld dafür fehle. Das wäre eine massive Ausbaubremse für die erneuerbaren Energien und ein riesiger Schaden für den Klimaschutz“, sagte Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group, in einem „Klimareporter“-Interview. Er schlägt vor, wieder zur EEG-Umlage auf den verbrauchten Strom zurückzukehren. Zudem müsse im Zuge einer Strommarktreform das Merit-Order-Prinzip an der Strombörse abgeschafft und eine zweite Strombörse nur für Ökostrom geschaffen werden.

 

Der letzte Absatz wurde um 12:07 Uhr ergänzt.

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