Übertragungsnetzbetreiber erwarten für 2024 einen EEG-Finanzierungsbedarf von 10,6 Milliarden Euro

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Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben den EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2024 veröffentlicht. Den Unterlagen zufolge gehen die Unternehmen dabei von 10,616 Milliarden Euro aus. Der Betrag berechnet sich unter anderem aus der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für diesen Zeitraum.

Die prognostizierten Kosten für 2024 liegen demnach bei gut 16,2 Milliarden Euro, wovon etwa 15,8 Milliarden Euro auf Auszahlungen an Anlagenbetreiber entfallen. Die prognostizierten Erlöse liegen insgesamt bei rund 4,9 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich eine prognostizierte Deckungslücke von rund 11,3 Milliarden Euro. Hinzu kommt eine abzuführende Liquiditätsreserve in Höhe von zehn Prozent dieser Summe, also etwa 1,13 Milliarden Euro. Wenn man beides mit dem zum 31. Dezember 2023 erwarteten Kontostand von rund 1,8 Milliarden Euro verrechnet, ergibt sich der EEG-Finanzierungsbedarf von genau 10.616.407.614,25 Euro.

Für die Förderung der Energiewende, des Klimaschutzes und der Transformation will die Bundesregierung von 2024 bis 2027 insgesamt 211,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das geht aus dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 und des Finanzplans bis 2027 zum Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ hervor, den das Kabinett im August beschlossen hat. Zu den für 2024 vorgesehenen Programmausgaben gehören unter anderem 12,6 Milliarden Euro für die EEG-Förderung. Die eingeplanten Mittel übersteigen also den jetzt vorgelegten Finanzierungsbedarf. Der Fonds soll sich vor allem aus Erlösen des europäischen Emissionshandels sowie der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels finanzieren. Eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt ist der Bundesregierung zufolge im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.

Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten zudem den Abzugsbetrag für ausgeförderte Anlagen. Dieser wird für den Vermarktungsaufwand von Strom aus Anlagen einbehalten, die nach Ende des Vergütungszeitraums nun noch eine befristete Anschlussvergütung erhalten. Der Abzugsbetrag liegt 2024 bei 1,808 Cent.

 

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