Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht. Darin legt die Behörde dar, wie sich die Entgeltregulierung zügiger, einfacher und unbürokratischer gestalten ließe. Ein zentrales Ziel ist dabei, Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller zu berücksichtigen.
Konkret schlägt die Bundesnetzagentur unter anderem vor, die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Die Behörde betont dabei aber, auch offen für andere Konzepte zu sein, mit denen sich die zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichen ließe. Sie müssten jedoch praktisch umsetzbar sein und Anreize zur Kosteneinsparung setzen.
Eine solche Beschleunigung verlangt der Bundesnetzagentur zufolge eine vereinfachte Regulierung. Hierzu schlägt sie Pauschalierungen in der Prüfung vor. Ein Beispiel ist die Anwendung einer standardisierten Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC („Weighted Average Cost of Capital“), der eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzt. Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens soll pauschaliert werden. Zudem setzt sich die Bundesnetzagentur dafür ein, den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden sogenannten dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten zu reduzieren.
Im Strombereich will die Bundesnetzagentur in der Regulierung gezielt finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber setzen. Beim Gas sollen angesichts der möglichen Stilllegung und Umwidmung von Netzen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden. Anlagen sollen sich innerhalb der zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzung noch amortisieren. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen.
Bundesnetzagentur startet Konsultationsprozess
Mit dem Eckpunktepapier bereitet die Bundesnetzagentur eine umfassende Konsultation zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung für Verteilernetzbetreiber sowie die Fernleitungsnetzbetreiber Gas vor. Mit den lediglich vier Strom-Übertragungsnetzbetreibern wird wegen derer spezieller Situation ein gesonderter Festlegungsprozess gestartet. Die Bundesnetzagentur plant für den 2. Februar 2024 eine Veranstaltung für Branchenvertreter. Hieran soll sich ein ausführlicher, offener Diskussionsprozess anschließen.
Fragen zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne sollen zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden. Die Diskussion zu Anpassungen der Regulierung für Übertragungsnetzbetreiber findet ebenfalls später statt.
„Die Netzbetreiber unternehmen erfolgreich erhebliche Anstrengungen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Dabei wollen wir sie noch stärker unterstützen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Entgeltregulierung habe sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt. Sie solle insgesamt schneller und einfacher und vor allem weniger bürokratisch werden. „Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben“, betont Müller.
Die Dynamik der Energiewende verstärkt sich, so der Behördenchef. Die Stromnetze müssen beschleunigt ausgebaut und digitalisiert werden. Gasnetze könnten teilweise für Wasserstoff umgerüstet werden, die übrigen Teile werden perspektivisch stillgelegt. „All das führt zu Änderungen der Kosten. Diese Änderungen wollen wir zukünftig kurzfristiger anpassen können, ohne dabei die Kosteneffizienz aus dem Blick zu verlieren“, erklärt Müller.
Regelungen der Bundesnetzagentur ersetzen Verordnungen des Bundes
All das geschieht vor dem Hintergrund, dass die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung außer Kraft treten werden. Grund dafür ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes EuGH im September 2021 zur Rolle der Bundesnetzagentur. An die Stelle der Verordnungen werden Regelungen der Bundesnetzagentur treten müssen. Sie erhält also deutlich mehr Verantwortung. Die Behörde wird sich bei ihren Aufgaben stark an den Vorgaben des EU-Rechts orientieren.
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer“ eingerichtet. Sie setzt sich aus dem Präsidium der Bundesnetzagentur sowie den Vorsitzenden der Beschlusskammern und Abteilungsleitungen aus dem Energiebereich zusammen. Die Große Beschlusskammer ist zuständig für alle bundesweit geltenden Festlegungen zum Netzzugang und zur Ermittlung der Entgelte. Dies umfasst die Kosten- und Anreizregulierung. Die Große Beschlusskammer regelt keine Einzelfestlegungen gegenüber Unternehmen, zum Bespiel die Bestimmung von Erlösobergrenzen.
Die Große Beschlusskammer kann Festlegungen an eine andere Beschlusskammer übertragen. Hiervon wird sie im Bereich der Entgeltregulierung in Ausnahmen Gebrauch machen. Im Zugangsbereich wird sie diese Möglichkeit umfangreicher nutzen. Eine Koordinierungsstelle unterstützt die Verfahren der Großen Beschlusskammer.
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Interessant, sämtliche Punkte, welche berücksichtigt werden sollen, erfordern Anhebungen der Endkundenpreise. Es gibt kein unternehmerisches Risiko, der Endkunde ist Bank und Finanzier aber erhält keinen Gegenwert. Und in Zukunft soll er einfach mehr finanzieren, weiterhin ohne Gegenwert und mit der Aussicht auch die Folgekosten weiterhin zu tragen während die Gewinne wo ganz anders hingehen.
Ein Spiegelbild der Energiewende, wo seit 2010 gilt, je niedriger die Strom Großhandelspreise, desto höher die EEG Umlage. Und alle wundern sich, dass wir in Europa die höchsten Strompreise haben, wo doch Sonne und Wind angeblich keine Rechnungen schicken.