Marktwert Solar sinkt im Dezember um fast zwei Cent

Marktwerte Solar und Wind, Börsenstrompreis, 2023

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Der Marktwert Solar lag nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber im Dezember bei 6,592 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist ein Rückgang um fast zwei Cent gegenüber dem November und der niedrigste Stand seit Juli. Analog dazu sanken auch die Marktwerte für Wind an Land und auf See sowie der durchschnittliche Spotmarktpreis – und zwar noch deutlicher.

Der Spotmarktpreis sank von 9,112 auf 6,852 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist der niedrigste Wert in diesem Jahr. Der Marktwert für Wind an Land fiel im Monatsvergleich von 7,653 auf 4,409 Cent pro Kilowattstunde. Für Strom aus den Offshore-Windparks reduzierten sich die Erlöse von 7,915 auf 5,562 Cent pro Kilowattstunde. Auch diese Werte stellen den Tiefststand für dieses Jahr dar.

Zudem veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber den Jahresmarktwert Solar. Er lag für 2023 bei 7,2 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr davor waren es nach den vorübergehenden Preisanstiegen infolge des Überfalls Russlands auf die Ukraine 22,306 Cent pro Kilowattstunde. Diese Jahresmarktwerte sind die Grundlage für die Vergütung des Stroms aus Post-EEG-Anlagen, die nach Ablauf der 20 Jahre Vergütungszeitraum ihre bei Inbetriebnahme geltende Einspeisevergütung nicht mehr erhalten. Dabei wird ein sogenannter Abzugsbetrag alljährlich ermittelt, der die Kosten der Netzbetreiber für die Vermarktung des Stroms decken soll. Im Jahr 2023 lag dieser allerdings bei 0 Cent. Für das Jahr 2024 ist ein Abzugsbetrag von 1,808 Cent pro Kilowattstunde ermittelt worden.

Zudem gab es im Dezember noch viele Stunden mit negativen Strompreisen. Diese waren den starken Windverhältnissen geschuldet. Nach der Übersicht der Übertragungsnetzbetreiber auf der Plattform „Netztransparenz.de“ gab es an vielen Tagen rund um Weihnachten Zeiten mit negativen Strompreisen, an denen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung für den eingespeisten Solarstrom erhalten. Dabei greifen mittlerweile verschiedene EEG-Regelungen, manche Betreiber sind betroffen, wenn es vier oder sechs aufeinanderfolgende Stunden mit negativen Strompreisen gibt und bei neuen Anlagen reicht bereits eine Stunde mit negativen Strompreisen.

Am 22. Dezember lagen demnach die Preise zwischen 1 und 6 Uhr, am Folgetag zwischen 1 und 5 Uhr, am Heiligabend zwischen 1 und 22 Uhr, am 1. Weihnachtsfeiertag zwischen 0 und 13 Uhr und am 2. Weihnachtsfeiertag von 0 bis 13 Uhr im negativen Bereich. Am Donnerstag, 28. Dezember waren die Strompreise zwischen 0 und 6 Uhr negativ und am Folgetag zwischen 1 und 8 Uhr sowie von 11 bis 12 Uhr. Auch an Silvester gab es zumindest eine Stunde zwischen 11 und 12 Uhr mit negativen Strompreisen.

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