EU-Strommarkt: Rat und Parlament einigen sich auf zweiseitige Differenzverträge

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen besuchte die Ratssitzung in dieser Woche und trag neben Olaf Scholz und seinem französischen Amtskollegen Emmanuel Macron auch Evika Siliņa (Lettland), Petteri Orpo (Finnland) and Nikos Christodoulides (Zypern) und die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola.

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Die Obergrenze für Erlöse bei Photovoltaik kommt. Windkraft, Photovoltaik, Geothermie, Wasserkraft und Kernkraft dürften in der EU schon bald durch zweiseitige Differenzverträge (CfD) vergütet werden. Das ist das Ergebnis einer vorläufigen Einigung zwischen EU-Rat und Parlament in Bezug auf die anstehende Strommarktreform.

Ziel sei es gewesen, die Abhängigkeit der Strompreise von Preisschwankungen fossiler Brennstoffe zu verringern. Zweiseitige Differenzverträge können das gewährleisten, indem sie die Vergütung von erneuerbaren Energien durch eine Mindestvergütung sichern und gleichzeitig der Gesetzgeber eine maximale Vergütung festlegt. Das soll verhindern, dass in Zeiten enormer Preisschwankungen von fossilen Brennstoffen die Verbraucherpreise in die Höhe schnellen.

Nach Russlands Einmarsch in die Ukraine stiegen die Stromkosten für Verbraucher. Schuld daran waren vor allem die gestiegenen Kosten für Erdgas, weil Gaskraftwerke an den Strombörsen preissetzend waren. Die kostengünstigen Erneuerbaren-Kraftwerke konnten sich so über enorme Gewinne freuen und Anlagen deutlich früher als geplant amortisieren. Die Gesamtkosten aber waren beispiellos. Deutschland und andere Länder mussten Milliardenpakete zur Sicherung der Verbraucher und auch Wirtschaft schnüren.

Die Wiederholung dieses Effektes soll verhindert werden. Bei einem zweiseitigen Differenzvertrag erzielt der Staat auch Einnahmen, wenn der Börsenstrompreis über dem festgelegten Vergütungslimit liegt. Rat und Parlament einigten sich darauf, dass den Staaten selbst überlassen wird, was mit diesen Einnahmen passiert. So können diese beispielsweise an Endkunden umverteilt werden, um die Belastung durch Strompreise zu senken. Es sei aber auch denkbar, die Einnahmen zur Finanzierung von Preisstützsystemen für erneuerbare Energien zu verwenden.

In jedem Fall kommen die zweiseitigen Differenzverträge erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Strommarktverordnung. Damit wollen die EU-Organe Rechtssicherheit für laufende und in der Planung steckende Projekte schaffen. Zudem dürfen Mitgliedstaaten anstelle von zweiseitigen Differenzverträgen auch andere gleichwertige Systeme zur Preisstabilisierung einsetzen.

„Es ist gut, dass die EU den Mitgliedstaaten bei den Förderinstrumenten mehr Handlungsfreiheit und eine Übergangsfrist von drei Jahren einräumt“, sagt die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), Simone Peter. „Jetzt kommt es umso mehr auf die Plattform Klimaneutrales Stromsystem und ihre Ergebnisse an. Die Bundesregierung sollte ihren Fokus statt auf CfD auf gleichwertige, aber möglicherweise besser zum hiesigen Strommarkt passende Alternativen legen.“ Der BEE habe dazu Vorschläge gemacht.

Darüber hinaus ist in der Strommarktreform ein europäischer Kapazitätsmarkt als strukturelles Element des Elektrizitätsmarktes vorgesehen. Bei einem Kapazitätsmarkt wird mit der Vorhaltung von Leistung gehandelt. Sinkt die Produktion von Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen durch das Wetter ab, müssen Leistungskapazitäten vorhanden sein, um kurzfristig die daraus entstandene Lücke zu schließen. Kritiker sehen in diesem Mechanismus eine versteckte Förderung von Kohle und Gas. „Wir können die Einigung über die Kapazitätsvergütungsmechanismen nur bedauern, denn sie verlängert die Abhängigkeit Europas von der Kohle. Die Mitgliedstaaten sollten auf die saubere Flexibilität der Zukunft setzen und in diese investieren – wie Batterien oder nachfrageseitige Reaktion – und nicht auf die veraltete fossile Grundlast der Vergangenheit,“ sagt Naomi Chevillard, Leiterin für Regulierungsfragen beim europäischen Photovoltaik-Verband Solarpower Europe.

Ein weiteres Element der Strommarktreform ist der Schutz von besonders vulnerablen Verbrauchergruppen. Der Rat soll in Zukunft die Möglichkeit haben, europaweit eine Strommarktkrise auszurufen. Im Falle so einer Krise soll es möglich sein, die Verbraucherstrompreise für „schutzbedürftige und benachteiligte Kunden“ zu senken. Außerdem soll das überarbeitete Strommarktdesign künftig Verzerrungen oder Fragmentierungen des EU-Binnenstrommarktes unterbinden.

Die Kommission legte Vorschläge zur Reform der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte bereits am 14. März dieses Jahres vor. Seither verhandeln die Organe der EU im Trilog. Nach der vorläufigen Einigung müssen jetzt der Rat und das Parlament die Reform billigen und förmlich annehmen. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie. EU-Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu transformieren.

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