Nordrhein-Westfalen verabschiedet geänderte Landesbauordnung und weitet Solarpflicht aus

Ab nächstem Jahr müssen neue Nichtwohngebäude mit einer Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach ausgestattet werden, danach folgen 2025 die Wohngebäude und ab 2026 gilt die Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen. Mit der Novelle sinken offiziell die Mindestabstände für Solarmodule auf den Dächern. Auch bei Wärmepumpen sind neue Vorgaben vorgesehen.
Nach Parkplätzen wird die Photovoltaik-Pflicht im kommenden Jahr auch für bestimmte Neubauten eingeführt. | Foto: Max Wild

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am Donnerstag die geänderte Landesbauordnung nach der dritten Lesung angenommen und verabschiedet. Dabei stimmten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen für die Novelle, die Opposition aus SPD, AFD und FDP dagegen.

Damit wird die seit 2022 geltende Photovoltaik-Pflicht für neue Parkplätze auf den Gebäudesektor ausgeweitet. Nach dem neuen Gesetz gilt sie ab 1. Januar 2024 für alle Nichtwohngebäude, für die ein Bauantrag gestellt wird. Ein Jahr später wird sie auf neue Wohngebäude ausgeweitet. Zudem sollen nach dem Gesetz Landes- und Bundesliegenschaften möglichst bis Ende Dezember 2025 mit Photovoltaik-Dachanlagen ausgestattet werden. Die Pflicht bei Dachsanierungen greift ab Juli 2024 für landeseigene Gebäude und ab 2026 für die übrigen Gebäude. Im Gesetz sind Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht definiert, unter anderem bei Dachflächen unter 50 Quadratmetern sowie technischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten.

Bei Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen sind in der novellierten Landesbauordnung Erleichterungen vorgesehen, um ihren Ausbau zu beschleunigen. Bereits im Dezember 2022 hatte die Landesregierung in Düsseldorf im Vorgriff auf die Novellierung einen Runderlass an die Genehmigungsbehörden geschickt. Sie konnten so bereits die neuen Regelungen anwenden, die nun am 1. Januar 2024 offiziell in Kraft treten.

So wird der vorgeschriebene Abstand von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäusern reduziert. Die Neuerung dazu, wie sie seit dem Runderlas gilt: „Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.“ Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäuser soll mit dieser Regelung attraktiver gemacht werden.

Mit der neuen Landesbauordnung werden auch die Abstandsflächen für Wärmepumpen aufgehoben. Auch diese Neuregelung soll das Aufstellen der Geräte in Ein- und Zweifamilienhäusern ermöglichen.

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Kommentare

hans
Nov 10, 2023

Die Bürger werden bei einer Dachsanierung gezwungen, 20.000€ für eine PV Anlage +Speicher auszugeben, um die Welt zu retten? Das führt dazu, dass viele die Dachsanierung vorziehen werden, um diesem Schwachsinn zu entgehen. Das ist genau dasselbe wie beim Heizungsgesetz, wenn viele vor dem 01.01.2024 noch eine Gastherme einbauen. Diesmal ist aber in NRW die CDU verantwortlich und nicht die Ampel. Und dann wunder man sich warum so viele die AfD wählen, armes Deutschland!

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FS
Dec 19, 2023

Hallo JW,
natürlich macht es in den meisten Fällen wirtschaftlich Sinn eine PV-Anlage im Zuge einer Dachsanierung zu errichten. Die große Frage ist hier: Wofür braucht es dann ein Gesetz?
Bürger und Unternehmen sollten sich selbst durchrechnen können, ob es in Ihrer Situation wirtschaftlich ist.
Bei großen Industriehallen z.B. kann die Menge an Strom vom Netz oft gar nicht abgenommen werden. Diese Bevormundung ist unsäglich.

JW
Dec 09, 2023

Hallo Hans,

mit so einer Anlage bin ich von März bis Oktober autark, kaufe also keinen Strom und erhalte 400€ jedes Jahr für die Einspeisung. Mit Direktvermarktung wäre es sogar doppelt so viel. Es lohnt sich also für die Umwelt und den Geldbeutel.

Daniel Pfeilsticker
Oct 31, 2023

Weiß man schon was mit großen Modulen über 2qm (bis 3qm) in NRW ist? Die sollen ja auch auf dem Dach zugelassen werden (und sind es in Hessen gerade).
Damit würden 8,5kWp statt nur 6kWp sinvoll auf unser NW-Dach passen…

Walter
Oct 28, 2023

„Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.“

Warum?
Warum legt dieser Staat seinen Bürgern immer wieder Steine in den Weg?
Warum wird diese elendige Bürokratie krampfhaft immer weiter aufrecht erhalten?

Man erkläre es mir, bitte!!!

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Ulrich Nießen
Oct 28, 2023

So weit ich das weiß,muss der schriftliche Antrag nur in der Übergangszeit in 2023 gestellt werden. Die Bauämter handhaben das sehr unterschiedlich, von unkompliziert und bürgerfreundlich bis abartig bürokratisch. Ab 1.1.2024 soll die Abstandspflicht bei Dachaufbauten komplett entfallen, sofern zertifiziert nicht-brennbare Materialien verwendet werden. Die gibt es ohnehin nur in NRW und Hessen.

HD
Oct 28, 2023

Weil eine Bürokratie ein sich selbst erhaltenes System ist. Es ist (fast) unmöglich, eine einmal aufgebaute Bürokratie nachträglich wieder zurück zu bauen (z.B. Beamten bleiben Beamten). Tendenziell verschiebt sich die Bürokratie als nur. Man kann Gesetze ändern, aber die Bürokratie wird bleiben.

Das sehe ich auch als eine Ursache der schleppenden Behördendigitalisierung. Was soll man denn dann noch stempeln, kopieren, ablegen, scannen, schreddern, in Höhlen archivieren, wenn das alles automatisch ginge?