Für die Möglichkeit, sein mit einem Solarpark bebautes Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, muss der Eigentümer keinen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zahlen. Das entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht des Landes (Aktenzeichen 15 A 3204/20) und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster.
Zuvor hatte der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land dem Grundstückseigentümer einen Anschlussbeitrag in Höhe von rund 46.000 Euro für eine vor dem Grundstück verlaufende Frischwasserleitung in Rechnung gestellt. Denn für die von Zeit zu Zeit erforderliche Reinigung der Solarmodule sowie unter Brandschutzgesichtspunkten sei eine Wasserversorgung nützlich beziehungsweise notwendig.
Der Eigentümer hielt den Bescheid allerdings für rechtswidrig. Zum einen dürfe nach dem Bebauungsplan auf dem Grundstück nur eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Zum anderen sei mit der Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, kein wirtschaftlicher Vorteil verbunden, wie er für die Beitragserhebung erforderlich sei. Denn für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bestehe kein Bedarf an einer leitungsgebundenen Wasserversorgung.
Dieser Ansicht folgten die Richter. Ein wirtschaftlicher Vorteil liegt demnach vor, wenn die Wasserversorgung die bauliche Nutzung des Grundstücks erst ermöglicht oder sie zumindest verbessert. Bei einer allein zulässigen Bebauung mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage sei das typischerweise nicht der Fall. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Bereitstellung von Löschwasser nicht Aufgabe des Grundstückseigentümers sei. Und den seltenen Bedarf an Reinigungswasser könne der Eigentümer auch durch private, ökonomisch sinnvollere Vorkehrungen decken, beispielsweise indem er die Reinigung der Module von einem Unternehmen durchführen lässt, welches das erforderliche Wasser etwa in einem Tank heranschafft.
Wie die Richter weiter ausführten, hat ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger zwar grundsätzlich die Möglichkeit, satzungsrechtlich einen Anschluss- und Benutzungszwang für sein Leitungsnetz anzuordnen. Die Satzung des Wasserversorgungsverbands Tecklenburger Land sehe eine Anschluss- und Benutzungspflicht jedoch nur für Grundstücke mit regelmäßigem Wasserverbrauch vor. Dieser sei aufgrund des zu erwartenden größeren zeitlichen Abstands zwischen den einzelnen Reinigungen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage jedoch nicht gegeben.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
ein weiteres Beispiel, wie öffentliche oder halbstaatliche Institutionen ihren Kampf gegen die Energiewende betreiben – zum Glück gibt es aber immer mehr pro-Erneuerbare-Rechtsprechung!
Ich bin gar nicht mal sicher, ob das im Einzelfall direkt mit böser Absicht geschieht, oder nicht (auch) ein gehöriger Teil „Regelwut“ dahintersteckt.
Die ein oder andere Posse von z.B. Denkmalschutzämtern kommt mir spontan in den Sinn, wo man sich als Bürger spontan fragt, ob „die noch alle Tassen im Schrank haben“. Eine toxische Mischung aus individueller Macht, deutscher Regelwut (die oft im Graubereich nur den Anschein von geregelter Rechtssicherheit hat) und Besserwisserei.
Mein Grundstück wurde z.B. per Mausklick mit ausführlichsten Standardbegründungen mal aus Außenbereich, mal als Innenbereich fürs Bebauen „rechtssicher“ begründet und hin und her gewandelt. Je nachdem, wer gerade am Platz des zuständigen Sachbearbeiters saß. Diese Erfahrung hat meine Vorstellung von Rechtssicherheit und Ausübung von Amtsgewalt ziemlich – sagen wir mal so – auf den Boden der Tatsachen gesetzt.
Das ist ganz sicher bei sehr vielen Amtsvorgängen der Fall, dass es am Ende eben doch die „Nase“ des Bearbeiters ist, die die Entscheidung letztlich „irgendwie“ begründbar trifft.
Diese Deutungsspielraum einzelner Sachbearbeiter zu beschneiden, geht nur mit überbehördlichen und eindeutig rechtskräftigen Anweisungen, wie z.B. dem „Interesse nationaler Tragweite“, die keine individuelle und abweichende Interpretation von Sachverhalten mehr zulässt und im Zweifel „pro“ Energiewende sind. Auch dabei entstehen natürlich wieder neue Grenzbereiche, die man mal mehr oder weniger sinnig oder lustig findet (wie z.B. das Abholzen eines Waldes für einen PV-Park, der in entsprechend deklarierten Bereichen liegt). Das ist im Einzelfall natürlich für die eine oder andere Interessensgruppe ärgerlich. Aber die Entscheidung wieder dem individuellen Sachbearbeiter zu geben, wäre die national gesehen imho die weitaus ärgerlichere Variante deutlich größerem Schadenspotenzial.
Im Prinzip nicht falsch, was Sie da analysieren. Nur: Wie man es auch dreht und wendet, der Gesetzgeber muss sich letztlich darauf verlassen, dass die Gesetze auch in dem Sinne angewendet werden, wie er sich das gedacht hat. Und dazu braucht er Beamte, die mit seinen Zielen einverstanden sind. Aber es gibt eben auch ständig welche, die ihr eigenes Süppchen kochen, und dann sehr findig darin sind, dem, was zwar allgemein erwünscht ist, was der spezielle Beamte aber für schlecht hält, immer wieder neue Steine in den Weg zu legen. Auf den obersten Ebenen werden Beamte deshalb bei Regierungswechseln ausgetauscht. Auf den unteren Ebenen geht das nicht. Manche werden an Stellen versetzt, wo sie nicht viel Unheil anrichten können. Aber auch das hat seine Grenzen. Mir scheint schon das Wirtschaftsministerium eine einzige Schlangengrube zu sein, in der die alten Beamten aus CDU-Zeiten sich einen Spaß daraus machen, untaugliche Gesetzentwürfe auszuarbeiten. Damit es in den höheren Etagen nicht auffällt, werden sie so unverständlich formuliert mit ständigen Verweisen auf andere Paragrafen und Gesetze, dass es ein Schnellleser frustriert aufgibt.
Gibt es keine Lösung? Vielleicht sollte man sich mehr um Konsens in der Gesellschaft kümmern. Weniger konfrontative Zuspitzung, mehr alle mitnehmen. Das Lagerdenken ist zwar einfacher als ein hier sich durchsetzen und dafür dort etwas abgeben. Wenn es aber mehr Einigkeit der Demokraten gibt, wird alles leichter und besser. Das gefällt dann zwar den Medien nicht, die immer darauf aus sind, möglichen Streit zu befeuern, aber dem Miteinander in der Gesellschaft würde es gut tun.
Da wollte sich wohl jemand der Beamtenkarriere wegen profilieren.
Hat vielleicht sogar noch ein Lob bekommen für seine/ihre „Initiative“, das Säckel der Kommune aufzufüllen. Kein Problem. Wenn’s schief geht, wie in dem Fall, trägt ja der Steuerzahler die Kosten des Verfahrens.