Viel Zustimmung für das „Solarpaket 1“

Schmetterling vor einem Solarmodul

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das „Solarpaket 1“ beschlossen. Dessen Entstehung wurde begleitet von einem „Praxischeck“, der die Einbindung aller Interessensgruppen in den letzten Monaten vorsah. Damit konnten bereits im Vorfeld viele Maßnahmen identifiziert werden, die kurz- und mittelfristig den Photovoltaik-Ausbau den notwendigen Schwung verleihen können, um bis 2030 eine installierte Leistung von 215 Gigawatt zu erreichen. Angesichts dessen fiel die Kommentierung des Entwurfs auch überwiegend positiv aus. Im Folgenden haben wir einige Reaktionen zusammengetragen:

Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

Nach seiner Einschätzung werde der Bürokratieabbau der Photovoltaik einen Schub verleihen. „Der Zugang zu preiswertem Solarstrom wird für private oder gewerbliche Verbraucher jetzt noch leichter. Das gilt für Gebäudeeigentümer und Mieter gleichermaßen“,  erklärte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Solarparks können künftig leichter in benachteiligten Gebieten errichtet werden. Wer Flächen beispielsweise agrar- und landwirtschaftlich besonders effizient doppelt nutzt, erhält Vorfahrt bei den Auktionszuschlägen“, ergänzte er mit Blick auf Freiflächenanlagen.

Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzesentwurf durch den Bundestag erhofft sich der BSW-Solar nach eigenen Angaben bei der Höhe gewährter Marktprämien für neue Gewerbedächer. Kostensteigerungen infolge stark gestiegener Zinsen würden viele Unternehmen derzeit noch von Photovoltaik-Investitionen abhalten. Auch die Speichernutzung und der Einsatz von Solarkomponenten aus europäischer Fertigung müsse erleichtert werden, um die Resilienz der künftigen Energieversorgung zu erhöhen.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne)

„Das Wirtschaftsministerium hat beim Solarpaket noch einmal ordentlich nachgelegt und den Weg für biodiversitätsfördernde Solarparks frei gemacht. Mit den neuen Regelungen für extensive Agri-Photovoltaik können Energieerzeugung, Landwirtschaft und Naturschutz auf einer Fläche vereint werden“, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch. Nun müsse auch das Agrarrecht so angepasst werden, dass Photovoltaik endgültig kein Fremdkörper mehr für die Landwirtschaft sei. Zudem begrüßte er die neue Opt-out-Regelung, die den notwendigen Ausbau im Gigawattmaßstab erlaube.

Auch für dezentrale Photovoltaik-Anlagen bringe das „Solarpaket 1“ viele Verbesserungen: „Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung schafft eine attraktive Alternative zum Mieterstrom. Die Eigentümerstruktur der Gebäude steht der Entwicklung von dezentralen Energiekonzepten nicht mehr im Weg. Wohnungseigentümer können sich künftig einfach gemäß Wohnungseigentumsgesetz für die gemeinschaftliche Nutzung des PV-Stroms entscheiden. Auch die Nutzungsmöglichkeit von EEG-Mieterstrom wird erweitert. Jetzt können Gewerbeeinheiten ohne Einschränkungen einbezogen werden“, so Busch weiter. Allerdings müssten nun im Verfahren noch die Details nachgeschärft werden.

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Wir begrüßen, dass die Duldungspflicht für die Verlegung einer Netzanschlussleitung für Erneuerbare-Energien-Anlagen jetzt eingeführt wird. Auch mit Blick auf die wichtigen Themen Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudestromversorgung enthält das Solarpaket aus unserer Sicht wichtige Verbesserungen“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Der Verband hält auch die Einbeziehung der landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete für richtig, fordert hier aber auch noch de Änderung der Erbschaftssteuer, um die Photovoltaik-Erzeugung für Landwirte attraktiver zu machen.

„Neben dem Ausbau regenerativer Stromerzeugung sieht der BDEW eine besondere Herausforderung bei der notwendigen Netzintegration der Photovoltaik-Anlagen. Bereits heute geraten auch die Verteilnetze, an die nahezu 100 Prozent der Photovoltaik-Anlagen angeschlossen sind, zunehmend an ihre technischen Grenzen und stehen vor fundamentalen Herausforderungen“, so Andreae weiter. „Um die Netzsicherheit zu gewährleisten, müssen auch Photovoltaik-Anlagen immer häufiger durch Netzbetreiber abgeregelt werden (Redispatch), was zu massiv steigenden Kosten führt, ohne dass dadurch mehr regenerativ erzeugter Strom genutzt werden kann. Für das Gelingen und die Akzeptanz der Energiewende ist der beschleunigte Netzausbau deshalb zentral.“

Otovo

Andreas Thorsheim, CEO und Gründer von Otovo begrüßte ebenfalls besonders die Neuregelungen für die Photovoltaik-Nutzung auf Mehrfamilienhäusern. „Es gibt jedoch noch weitere Maßnahmen, die ergänzt werden sollten. Dabei kann sich die deutsche Politik noch das ein oder andere von den Nachbarn abschauen, wie den Niederlanden, wo zum Beispiel die Anmeldung bei den Netzbetreibern über eine zentrale Plattform und dadurch sehr viel effizienter läuft“, sagte er. Thorsheim forderte die Energiewende europäischer zu denken und anzugehen.

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