Ampel-Koalition weicht geplantes Gebäudeenergiegesetz auf

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Mitte Mai hatten der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) in einem gemeinsamen Brief die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu aufgerufen, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis zur parlamentarischen Sommerpause zum Abschluss zu bringen, um schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Jetzt soll das sogenannte Heizungsgesetz tatsächlich noch in dieser Woche zu einer ersten Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Allerdings haben sich die Koalitionsfraktionen am Dienstag auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium verständigt, was nicht nur auf Zustimmung stößt.

Mit „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“, ist das Papier überschrieben, das pv magazine vorliegt. Es sieht für für die Ausstattung oder Umrüstung von Gebäuden auf erneuerbare Wärme vor allem längere Übergangsfristen und eine Kopplung an die kommunale Wärmeplanung vor. Diese kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 eingeführt werden. So lange sie nicht vorliegt, sollen im Bestand beim Heizungsaustausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten, und auch in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sollen Gasheizungen erlaubt bleiben, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Und: Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme „werden die diskriminierenden technischen Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur gestrichen“, so das Papier. Das Heizen mit Holz oder Pellets beispielsweise erfülle die Anforderungen des 65-Prozent-Ansatzes.

Bundesministerwirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) sieht den Kern des Gebäudeenergiegesetzes gewahrt: „Die Wärmewende ist praktikabel, Klimaschutz wird konkret, das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt.“ Die Menschen bekämen dafür mehr Zeit, und die kommunale Wärmeplanung werde besser mit dem Gebäudeenergiegesetz verzahnt. „Das finde ich richtig und ist in ganz in meinem Sinne“, so Habeck.

Aus Sicht des BDEW verbessert der Kompromiss das Gesetz entscheidend, und laut BEE hat die Ampelkoalition mit ihrer Einigung wichtige Grundlagen für die Wärmewende vor Ort gelegt. Kritische Anmerkungen hingegen kommen vom BWP, der in dem Kompromiss in erster Linie eine Aufschiebung von Planungssicherheit für Industrie, Handwerk und Verbraucher sieht. Denn bis zum Vorliegen von kommunalen Wärmeplänen gebe es für die Betroffenen keine Orientierung, welche Heizungssysteme sie im Falle eines anstehenden Heizungstauschs auf den Weg zur Klimaneutralität bringen. Zudem erhalte die Wärmepumpenbranche mit diesen Leitlinien der Ampelkoalition keine verlässlichen Rahmenbedingungen für den mit der Bundesregierung bereits vereinbarten Hochlauf von Produktions- und Installationskapazitäten.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt Kritik. Am schwersten wiege, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden und sogar bei einem großen Teil der Neubauten auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung verschoben werde. Außerdem bleibe die klima- und umweltschädliche Verbrennung von Holz weiter möglich. Und der BNE fordert nun schnell starke marktliche Signale aus dem Emissionshandel im Wärmesektor, um unverzüglich langfristige teure Fehlinvestitionen in fossile Technik zu verhindern. Das Wirtschaftsministerium sollte bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

 

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