Verbände warnen vor Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes

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Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) haben in einem gemeinsamen Brief die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu aufgerufen, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis zur parlamentarischen Sommerpause zum Abschluss zu bringen und schnellstmöglich Planungssicherheit über die ab dem kommenden Jahr geltenden Regeln zu schaffen.

„Unsere Branchen verlassen sich auf die angekündigte Regelung, dass bei jeder neuen Heizung ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen ist. Die gesetzliche Umsetzung dieser Ankündigung ist nicht nur aus klima-, sondern auch aus industriepolitischen Gründen dringend erforderlich“, heißt es in dem Schreiben. Übergangsfristen von einigen Monaten sind den Verbänden zufolge angemessen, eine längere Aufschiebung dieser Regelung und vor allem eine längere Unklarheit könne jedoch zu einer starken Verunsicherung bei Wärmepumpenherstellern, Elektroindustrie, Solar- und Energiewirtschaft führen. „In der Erwartung, dass politische Ankündigungen auch umgesetzt werden, wurden und werden Investitionen in Milliardenhöhe getätigt“, so die Verbände weiter.

„Die Solartechnik wird als Effizienzbooster ihren Beitrag zum Erfolg der Wärmewende leisten: Mit Hilfe solarer Heizkraftwerke zur preiswerten und klimafreundlichen Fernwärmespeisung oder aber alternativ direkt vom Dach mittels thermischer Solarkollektoren oder Photovoltaikmodule“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, anlässlich der Veröffentlichung des gemeinsamen Briefs. Die Solartechnik sei die ideale Partnerin von Wärmepumpe und Bioenergie.

ZVEI-Chef Wolfgang Weber wies darauf hin, dass sich durch konsequente Elektrifizierung und Digitalisierung im Gebäudesektor 65 Prozent der Primärenergie einsparen lassen. Dafür müssten jetzt mit dem GEG die richtigen Weichen gestellt werden. „Ziel muss sein, Energie in Gebäuden und Quartieren clever erzeugen, nutzen, speichern und verteilen zu können“, so Weber. Um das wirtschaftlich umsetzen zu können, müsse zudem der Strompreis von sämtlichen Umlagen entlastet und die Stromsteuer auf EU-Mindestmaß reduziert werden.

Der Bundesrat hatte bei seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich den wichtigsten Punkten des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zugestimmt, im Detail aber Korrekturen verlangt. Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Wenn der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, befasst sich der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit dem Gesetz.

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