Österreich nimmt Änderungen bei Photovoltaik-Förderung vor

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In Österreich ist am Dienstag eine neue Rechtsvorschrift für die EAG-Investitionszuschüsse veröffentlicht worden. Sie tritt damit am Mittwoch (5. April) in Kraft und hält einige Änderungen zum bisher bestehenden System bereit.

Eine der wichtigsten Änderungen ist wohl, dass bei privaten Photovoltaik-Anlagen bereits mit der Installation begonnen werden darf, bevor der Antrag auf Solarförderung gestellt wird. Nach der neuen Vorschrift darf der Baubeginn nicht vor dem 21. April 2022* liegen. Zudem muss der Antrag auf Förderung mit dem Investitionszuschuss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, heißt es weiter.

Darüber hinaus sind mit der neuen Verordnung kürzere Zeiträume für die Fördercalls für Photovoltaik und Speicher festgelegt worden. Aktuell gibt es gerade die erste Runde, für die bis zum 6. April noch Anträge gestellt werden können. Es wird jedoch auch noch weitere Runden in diesem Jahr zur Förderung geben. Dabei sind die Budgets für die einzelnen Aufrufe festgeschrieben. Zugleich gilt nun auch für die Kategorie B ein fixer Fördersatz. Dies sind Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen zwischen 10 und 20 Kilowatt Leistung, der bei 250 Euro pro Kilowatt liegt. Für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung liegt der Zuschuss bei 285 Euro pro Kilowatt.

Die Fördersätze sind für die Kategorie C (20 bis 100 Kilowatt) und D (100 bis 1500 Kilowatt reduziert worden. Maximal gibt es nun 160 uns 140 Euro pro Kilowatt. Der Investitionszuschuss für Speicher liegt bei 200 Euro pro Kilowattstunde Kapazität.

Erst in der vergangenen Woche war ein neues Förderprogramm für „kleine“ Stromspeicher mit 4 bis 50 Kilowattstunden Kapazität aufgelegt worden. Dafür stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Insgesamt stehen für die Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 328 Millionen Euro zur Verfügung. Mit 168 Millionen Euro wird ein Großteil der Mittel bereits im Zuge der erste Förderaufrufe verteilt, die aktuell laufen. Die weiteren Runden im Juni, August und Oktober sehen deutlich geringere Volumina für die Investitionszuschüsse vor.

*Anmerkung der Redaktion: Das Datum ist nachträglich korrigiert worden. Stichtag ist der 21. April 2022, nicht der 1. April 2022. Vielen Dank an den aufmerksamen  Leser für den Hinweis.

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