Die geänderte Fassung des Raumordnungsgesetzes soll für vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Windkraftanlagen an Land und auf See sorgen. Auch die Photovoltaik profitiert, unter anderem durch vereinfachte Prüfungsverfahren und eine beschleunigte Genehmigung für Anlagen auf Dächern.
Die Notfallverordnung beschränkt die Dauer der Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Anlagen auf „künstlichen Strukturen“ wie Dächern oder auch Deponien auf drei Monate. Zudem entfällt die Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Für Kleinanlagen unter 50 Kilowatt wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Diese gelten als genehmigt, wenn Behörden nicht innerhalb eines Monats nach Antragstellung antworten und Netzanschlusskapazitäten vorhanden sind. Beim Repowering von erneuerbaren Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen wird die Umweltverträglichkeitsprüfung auf eine Detailprüfung begrenzt. Die Prüfpflicht kann beim Repowering von Photovoltaik-Anlagen unter bestimmten Umständen komplett wegfallen.
Zudem beschloss das Parlament die Einrichtung einer „Task Force“. Sie hat zum Ziel, „gezielt rechtssichere Beschleunigungspotenziale beim Stromnetzausbau zu identifizieren und auszuschöpfen“. Auch soll sie Vorschläge erarbeiten, um die Planungs- und Genehmigungszeiten möglichst auf maximal sechs Monate zu begrenzen.
BDEW: Potenzial nicht ausgeschöpft
In einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezeichnete die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae die Notfallverordnung als ein „wichtiges Instrument zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus“. Sie begrüßte, dass entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf eine Ausschlussplanung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verhindert wurde. Diese hätte zur Folge gehabt, dass die Anlagen nur noch in festgelegten Gebieten errichtet werden dürfen und hätte die Planungshoheit der Kommunen beeinträchtigt.
„Trotz dieser Änderungen wurde bei der nationalen Umsetzung das Potenzial der EU-Notfall-Verordnung nicht vollständig ausgeschöpft. Dafür bräuchte es klarere Vorgaben durch den Gesetzgeber. So hätte der Handlungsrahmen für die Behörden noch eindeutiger vorgegeben werden müssen“. Denn, so Andreae, „Unklarheiten führen immer zu Verzögerungen“.
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„auf bis zu 6 Monate“ – das ist leider trotzdem typisch deutsch. Sollte insgesamt noch deutlich einfacher werden…
Das ist kein Fortschritt, weil die Dreimonatsfrist schon jetzt bei Bauanträgen gem. Landesbaurecht gilt. Und von notwendigen UVP bei regulären Dachanlagen ist mir nichts bekannt.
Aufgrund der verbreiteten personellen Überlastung der Bauverwaltungen ist es dort aber allgemein üblich, die Antragsstapel nach Fristen so zu sortieren, daß man kurz vor Ablauf mitteilt, die Unterlagen seien unvollständig, womit die Frist neu läuft. Ist so eine Art Notwehr.
Man sollte sich daher generell lieber Gedanken machen, wie man das Fachpersonal der Genehmigungsbehörden aufstocken kann, dann läufts auch besser.