Habeck will Gewinnabschöpfung im Juni auslaufen lassen

Glas, Geld, Münzen

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Seit dem 1. Dezember gilt die Gewinnabschöpfung unter anderem für Photovoltaik-Anlagen größer einem Megawatt. Sie war mit der Strompreisbremse im vergangenen Jahr beschlossen worden und soll Mehrerlöse, die die Betreiber an der Strombörse durch die hohen Marktwerte erzielt haben, bis zu 90 Prozent abschöpfen. Diese will die Regierung dann zur Refinanzierung der Strompreisbremse nutzen. Die Regelung ist zunächst bis Ende Juni 2023 gelten. Nach den EU-Vorgaben ist eine Verlängerung bis zum April 2024 möglich. Doch dazu wird es wohl nicht kommen.

Auf einer Veranstaltung in Cottbus erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach übereinstimmenden Medienberichten, dass er die Gewinnabschöpfung im Juni auslaufen lassen wolle. Eine offizielle Bestätigung aus dem Bundeswirtschaftsministerium gab es zunächst nicht. Eine entsprechende Anfrage von pv magazine beantwortete das Ministerium wie folgt: „Das Strompreisbremsengesetz zielt darauf ab, krisenbedingte Zufallsgewinne in angemessenem Umfang abzuschöpfen. Über einen Wälzungsmechanismus werden die Einnahmen zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet. Die Abschöpfung in der Strompreisbremsengesetz setzt damit die EU-Notfallverordnung um. Das Gesetz hat von Anfang an eine Befristung der Abschöpfung bis Ende Juni 2023 vorgesehen. Für eine mögliche Verlängerung wäre eine Rechtsverordnung der Bundesregierung erforderlich.“

Die Strommärkte hätten sich wieder beruhigt, so Habeck in seiner Rede weiter. Auf dem aktuellen Marktpreisniveau werden voraussichtlich gar keine Mehrerlöse abgeschöpft werden. Trotz alledem sind die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen größer einem Megawatt verpflichtet, eine Meldung bis zum 31. Juli über ihre erzeugten Strommengen abzugeben, wie Matthias Karger, Geschäftsführer von Node Energy, kürzlich in einem pv magazine Webinar erklärte.

„Ein bürokratisches Instrument, das keinen Effekt mehr hat, brauchen wir nicht mehr. Deswegen können wir es meiner Ansicht nach Mitte des Jahres auslaufen lassen“, zitiert die Zeitung für kommunale Wirtschaft aus der Habeck-Rede. Zum weiteren Verfahren erklärte eine Ministeriumssprecherin pv magazine, dass nun zunächst die EU-Kommission bis Ende April an den Rat zur Frage der Verlängerung der EU-Notfallverordnung berichten werde. Bis Ende Juni werde die Bundesregierung dann die Notwendigkeit prüfen, die Gewinnabschöpfung zu verlängern. Dazu werde es einen Bericht an den Bundestag geben. „Mit einer Verordnung kann die Bundesregierung den zeitlichen Anwendungsbereich der Abschöpfung verlängern, höchstens jedoch bis zum 30.4.2024“, so eine Sprecherin weiter.

„Es ist völlig richtig, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck die Erlösobergrenze Mitte des Jahres auslaufen lassen will“, kommentierte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) die Ankündigung. „Ebenso folgerichtig wäre es, auch die Preisbremsen auslaufen zu lassen und für Neuverträge sofort abzuschaffen.“ Die Strom- und Gaspreise seien seit Herbst massiv gesunken. Nach Ansicht des bne würde eine Rückkehr zum Wettbewerb die Weitergabe der Preissenkungen an die Kunden beschleunigen. „Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, auf die kriegsbedingten Verwerfungen zu reagieren: Die Instrumente haben im Ergebnis ein Bürokratiemonster erschaffen, das zu erheblichen Mehraufwänden bei den Energielieferanten geführt und bei Investoren viel Vertrauen zerstört hat“, so Busch weiter. „Dieses Kapitel kann und muss jetzt beendet werden.“

Anmerkung der Redaktion: Die Rückmeldung des Bundeswirtschaftsministeriums ist nachträglich am 3.3.2023, 10:15 Uhr, eingefügt worden.

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