Bayern ermöglicht auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Windvorranggebieten

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In Bayern können künftig unter bestimmten Voraussetzungen an einem Standort Photovoltaik und Windkraft kombiniert werden, auch wenn für beide Anlagen ein regionalplanerisch ausgewiesenes Wind-Vorranggebiet genutzt wird. Bislang war es in diesem Gebieten nicht möglich, Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu planen und zu installieren.

Aus den Erfahrungen in Lonnerstadt erfolgte nun ein Umdenken. Dort plant eine Bürgergesellschaft auf der Fläche, auf der sie bereits eine Windkraftanlage betreibt, eine neue Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. Trotz der Unterstützung der Kommune sei dies aus formal rechtlichen Gründen bisher nicht möglich. In Lonnerstadt hatte sich einer Mehrheit der Bürger in einem Entscheid im September 2021 für die Photovoltaik-Freiflächenanlage ausgesprochen. „Warum dies nun in einem Windvorranggebiet nicht möglich sein sollte, war für uns alle nicht nachvollziehbar und hat großes Unverständnis hervorgerufen. Jetzt wurde ein Rahmen geschaffen, der die Energiewende und die Natur in Einklang bringt“, sagte Regina Bruckmann, Erste Bürgermeisterin von Lonnerstadt.

Doch beim Besuch vor Ort in der vergangenen verkündet der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), es sei eine Lösung gefunden worden, die das Projekt nun doch ermögliche. „Natürlich soll weiterhin die Errichtung von Windrädern in den ausgewiesenen Vorranggebieten gesichert bleiben. Aber es macht absolut Sinn, die Fläche um das Windrad herum auf für Sonnenenergie zu nutzen“, sagte Aiwanger.

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat eine Lösung entwickelt, wie die Nutzung beider Technologien an einem Standort vereinbar ist. Entscheidend sei, dass die Photovoltaik-Anlage auf das Umfeld bestehender Windenergieanlagen beschränkt bleibe, in welchem aufgrund technisch nötiger Abstände von Windenergieanlagen zueinander ohnehin keine weitere Windenergieanlage errichtet würde. Damit bleibt der Vorrang der Windenergienutzung einschließlich der Möglichkeit zum Repowering gewahrt, wie es aus dem Ministerium heißt.

Aiwanger sieht große Vorteile bei der gemeinsamen Flächennutzung durch Photovoltaik und Windkraft. Sie ermöglicht Stromeinspeisungen an einem Anschlusspunkt bei unterschiedlichsten Witterungen. Zudem könne eine solche Kombination an einem Standort sensible Landschaftsbereiche an anderer Stelle von Energieerzeugungsanlagen freigehalten werden, so der Minister. Auch eigneten sich solche Standorte in besonderer Weise, um dort Wasserstoff-Elektrolyse zu betreiben.

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