Bundeskabinett beschließt Abbau steuerlicher Hürden für die Photovoltaik

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Wer eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf einem Einfamilienhaus oder auf Gewerbeimmobilien betreibt, muss ab Anfang 2023 auf den Ertrag keine Einkommenssteuern mehr bezahlen. Das hat das Bundeskabinett jetzt mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Auch für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien greift diese Steuerbefreiung – hier profitieren Betreiber bis zu einer Leistung von 15 Kilowatt je Wohn- und Gewerbeeinheit, bis zu einer Grenze von 100 Kilowatt

Zudem ist bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr fällig. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Leistung an den Anlagenbetreiber handelt – und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Diese Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass die Betreiber künftig nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten müssen, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet. Mit dieser Regelung nutzt die Bundesregierung einen Spielraum, den die neue EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bietet.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt betreiben, die der Ertragsteuerbefreiung unterliegen. Das Steuerrecht hatte dies bislang untersagt.

Zuvor hatte sich bereits der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen abzubauen. „Weniger Bürokratie und zugleich mehr Rechtssicherheit – ein wichtiger Schritt, damit der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und attraktiver wird“, freut sich Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) über den Beschluss der Ampel-Koalition. Auch das Steuerrecht leiste so einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende.

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