Die Strompreise an der Börse verharrten auch im Januar auf einem hohen Niveau. Der Marktwert Solar fiel allerdings von dem historischen Höchstwert von mehr als 27 Cent pro Kilowattstunde im Dezember im Januar auf 17,838 Cent pro Kilowattstunde. Verglichen mit dem Marktwert für den Strom aus den Photovoltaik-Anlagen im Januar 2021 sind dies gut 12 Cent pro Kilowattstunde mehr. Auch die Marktwerte für Windkraft an Land und auf See lagen mit 12,883 und 14,476 Cent pro Kilowattstunde deutlich über dem Niveau des Vorjahresmonats. Das gilt auch für den durchschnittlichen Strompreis, der auf der Plattform netztransparenz.de für Januar 2022 mit 16,773 Cent pro Kilowattstunde angegeben wird.
Die hohen Marktwerte bedeuten vor allem für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen und Windparks in der Direktvermarktung zusätzliche Einnahmen. Die aktuell garantierten Marktprämien aus dem EEG liegen deutlich unter dem Niveau der Marktwerte. Trotz der phasenweisen hohen Einspeisung der Windkraft im Januar gab es lediglich am 3. Januar zischen 1 und 5 Uhr eine Phase mit negativen Strompreisen. Für diese Stunden wird damit der anzulegende Wert für EEG-Anlagen in der Direktvermarktung, die nach dem 1. Januar 2021 ans Netz gegangen sind, auf null gesetzt.
Die hohen Preise an den Strombörsen schlagen sich auch in den Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber nieder, die den Strom der EEG-Anlagen vermarkten. Sie verbuchten dadurch im Januar auf dem EEG-Konto Einnahmen von mehr als 250 Millionen Euro. Dies ist drei Mal mehr als noch vor Jahresfrist. Gleichzeitig reduzierten sich die Ausgaben für die Einspeisevergütungen und Marktprämien für die EEG-Anlagen auf etwa 317 Millionen Euro. Im Januar 2021 schlug dieser Posten noch mit mehr als 1,6 Milliarden Euro zu Buche. Hintergrund ist zum einen, dass aufgrund der hohen Marktwerte das EEG-Konto nicht belastet wird, da diese über den im EEG zugesicherten Einspeisetarife liegen. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen demnach für viele Anlagen keine Differenz zahlen. Zum anderen sind weitere Photovoltaik-Anlagen mit den hohen Einspeisevergütungen der Anfangsjahre im Januar 2022 aus dem EEG „gefallen“. Unter dem Strich wuchs der Überschuss auf dem EEG-Konto im Januar um weitere 2 Milliarden Euro an. Die Übertragungsnetzbetreiber wiesen den Kontostand mit einem Plus von 12,665 Milliarden Euro aus.
Aktuell diskutiert die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage. Sie soll möglichst vom 1. Januar 2023 auf die Jahresmitte 2022 vorgezogen werden. Prinzipiell soll darüber zwischen SPD, Grünen und FDP Einigkeit bestehen. Allerdings sucht Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) derzeit noch nach Wegen, dass die Entlastung auch bei den Verbrauchern ankommt. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,723 Cent pro Kilowattstunde – nach 6,5 Cent pro Kilowattstunde 2021. Die Reduktion ist allerdings nicht bei den Stromkunden angekommen, da die Versorger gleichzeitig höhere Kosten beim Stromeinkauf an die Kunden weitergereicht haben.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Wie wäre es mal mit einer Rückerstattung der zuviel gezahlten EEG- Umlage an die Verbraucher?
Hahaha…. schreiben Sie doch mal Eon oder RWE an.
@ Thomas aus Marl
Da käme seit 2010 schon was zusammen. Denn von da an gilt ja das „Paradoxe“ System, das die Umlage so rapide – zum Nachteil der Verbraucher – nach oben getrieben hat
Schauen Sie mal hier, das ist nur in einem Jahr „Preis dämpfend“ angefallen.
https://www.impres-projekt.de/impres-wAssets/docs/2014_09_10_Monitoringbericht_FINAL_.pdf
Zitat:…Die Stromverbraucher insgesamt sehen sich 2013 durch die EEG-Umlage einer Belastung von rund 16 Mrd. € ausgesetzt. Durch den Merit-Order-Effekt hatte sich 2013 auf dem Großhandelsmarkt eine Preissenkung im Wert von 3,3 Mrd. € ergeben. Sofern solche Preissenkungen vollständig an die Stromverbraucher durchgereicht werden, stünden ihren Belastungen durch die EEG-Umlage Entlastungen in einer Größenordnung von über 0,6 Ct/kWh gegenüber. Zitat Ende. Ein Kosten/Nutzen Effekt lässt grüßen.
Die 0,6 Cent …„Jährlich“ sind der Tatsache geschuldet, dass Sonne und Wind keine Rechnungen schicken. Ab 2010 wirken diese 0,6 kontraproduktiv, wie im bekannten Video vom Ex Fraunhofer Chef deutlich gemacht wird.
Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Die Umlagen kurve wäre nach dem System das bis 2010 galt bei zunehmenden EE nach unten gegangen. Nach dem Kosten/Nutzen Prinzip, sind das Milliarden, die die Verbraucher schon seit Jahren nicht hätten zahlen müssen. Jetzt macht sich diese energiepolitische Volksverdummung besonders bemerkbar, weil die Börsenpreise steigen, und die Strom Beschaffungskosten tatsächlich steigen. Wenn mit sinkenden Börsenpreise die Strompreise, sprich Umlage, auch gesunken wäre, würden die gegenwärtigen Strompreiserhöhungen auf Tarifen von mindestens 5 Cent weniger stattfinden.
Ich weiß, dass ich mit meine Wiederholungen einigen hier auf die Nerven gehe. Man kann diese Ungerechtigkeit aber nicht oft genug in Erinnerung rufen, wo es passt. Zumal immer wieder neue Leser hinzukommen.
Für diese , im Folgenden der Auslöser für diese Ungerechtigkeit.in 2010
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Ich bin bereit für 7,5 Cent meinen Ü20 PV-Strom anzubieten. Ist rechtlich leider nicht möglich. Dann warten wir auf das Habecksche Ü Ei an Ostern ob das damit möglich sein wird. Denn momentan freut sich der Netzbetreiber kassiert das Delta und verkauft für 45 Cent den Strom meiner Nachbarin. Und die Durchleitungsgebühr kann er vergolden auch noch ansetzen obwohl die gar nicht anfällt.
Ja, Gewinne privatisieren, das macht jeder Unternehmer gerne. Aber wenn der Marktwert Solar im Sommer, wenn der Löwenanteil der Solarerträge anfällt, wieder unter die Garantievergütung fällt, dann nimmt man doch ganz gerne die.
Die 45ct entstehen übrigens aus einer Mischkalkulation. Darin enthalten sind auch die Kosten für Strom zu Zeiten, wenn ihre PV im Winter nichts liefert. Meine 5,4kWp-Anlage liefert im Winter nicht mal den eigenen Tagesbedarf von etwa 10kWh. Die Bereithaltungskosten der dafür vorgehaltenen Reservekraftwerke stecken in der Netz-Pauschale. Und da ist ihre Nachbarin sehr dankbar dafür, dass jederzeit Strom aus der Steckdose kommt! Sie könnten das mit Ihrer PV nicht garantieren.
Dieser Kommentar gibt sich in seiner dummdreisten Polemik nicht viel im Vergleich zu einem Focus-Artikel, in dem Habeck vorgeworfen wird, er täte nichts dagegen, dass die Windmüller in Direktvermarktung zur Zeit „völlig ungerechtfertigte Gewinne“ machten, „auf die sie keinen Anspruch hätten“.
Leider kann Habeck da gar nichts machen. Das zugrundeliegende Gesetz stammt aus der Zeit der Schwarz-Gelben Koalition, die mal dachte, mit der Pflicht zur Direktvermarktung den Betreibern das Leben schwer machen zu können. Die Windmüller dürfen das nicht nur, sie müssen es sogar so machen, und der Staat hat für die bestehenden Rechte keine Eingriffsmöglichkeiten. Nur für die in Zukunft neu hinzukommenden Anlagen sollte diese CDU-FDP-Fehlkonstruktion so schnell wie möglich beendet werden. Altmaier hat es in zwei Jahren nicht hinbekommen, als sich im Sommer 2019 diese Entwicklung abzeichnete. Habeck wird es hoffentlich schneller schaffen.
Wie können die Einnahmen zu „2. Zahlung der EEG-Umlage “ im EEG- Konto im Januar 22 ähnlich hoch sein wie im Januar der beider Vorjahre obwohl sich die EEG-Umlage fast halbiert hat?
Hat sich die Stromabgabe verdoppelt?
@ Corbeck
Weil der Staat zugeschossen hat, damit die „Nebelkerze“ EEG Konto mit dem gesamten System, noch eine Weile im Dunkeln gehalten werden kann.
Zur Erinnerung als die Börsenpreise kontinuierlich sanken, und die Versorger sich billigen Strom beschaffen konnten, sind die Verbraucherpreise trotzdem gestiegen, mit der Begründung der gestiegenen EEG Umlage. Die Umlage ist gestiegen, weil der Abstand zu den EEG Vergütungen größer geworden ist.
Siehe hier:
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Von 2011 bis 2016 haben sich die Börsenpreise fast halbiert, deswegen ist die EEG Umlage in diesem Zeitraum von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh gestiegen.
Nun steigen die Börsenpreise, und die Versorger müssen tatsächlich mehr für die Strombeschaffung bezahlen, aber der Abstand zu den EE Vergütungen wird geringer. Logischerweise muß nun die Umlage sinken. Ist aber monetär gar nicht möglich, weil die Beschaffungskosten tatsächlich steigen. Damit diese energiepolitische Volksverdummung mit der Umlage nicht allzu sehr auffällt, hat der Staat eingegriffen mit einem Zuschuss.
Fazit: Sonne und Wind schicken ja bekanntlich keine Rohstoffrechnungen, was zufolge hat, dass die Preise an der Strombörse nach dem Merit Order Prinzip sinken. Wenn dieser Effekt der EEG Umlage zugute gekommen wäre, hätten wir gegenwärtig eine Umlage nahe „Null“
Dazu siehe den obigen Link wo die sinkenden Börsenpreise dargestellt sind. Das würde bedeuten, dass die gegenwärtigen Strompreiserhöhungen „Gerechterweise“ auf einer um über 5 Cent niedrigeren Grundlage stattfinden würden.
Das Konto wird kameralistisch geführt. Das heißt, es wird immer nur geguckt, was reinkommt und was rausgeht, nicht auf welchen Zeitraum sich eine Zahlung bezieht. Im Januar kommen die Zahlungen rein, die von den Verbrauchern für die Vormonate getätigt wurden, in denen die EEG-Umlage noch nicht abgesenkt war.
Das ist nur für den eine Nebelkerze, der Schwierigkeiten mit Zusammenhängen hat, die über das einfache Aufsummieren hinausgehen. Man muss den EEG-Fonds auch richtig einschätzen: Seine Existenz und sein aktueller Stand sind nur entfernt ein Hinweis darauf, ob erneuerbare Energien bezahlbar sind oder nicht. Es gibt noch so viele andere Einflussfaktoren, wie Pandemien, Wirtschaftskrisen, Gaspreise, Verfügbarkeit von Kernkraftwerken in Frankreich, Wetter etc., dass nicht mal der Verlauf übers Jahr eine sichere Aussage zur Konkurrenzfähigkeit der Erneuerbaren zulässt.
Was man allerdings ganz deutlich sieht: Der EEG-Fonds ist sehr wichtig, um Marktpreisschwanken von den Erzeugern fernzuhalten, und ebenso von den Verbrauchern. Er übt deshalb eine wichtige Funktion zur Abpufferung der Verwerfungen am Markt aus, die insbesondere das Risiko der Erzeuger reduziert. Und Risiko, das es nicht gibt, muss auch nicht bezahlt werden. Der EEG-Fonds ist also auch ein Instrument zur Kostensenkung.
JCW sagt:
Was man allerdings ganz deutlich sieht: Der EEG-Fonds ist sehr wichtig, um Marktpreisschwanken von den Erzeugern fernzuhalten,
@ JCW.
Deutlich zutage getreten, ist Ihre Betrachtung, als während der Pandemie die Nachfrage bei allen Unternehmen im Lande die Nachfrage, sprich Umsätze zurückgegangen ist, Während alle anderen Unternehmen bis hin zum einfachen Gastwirt, mit den Ausfällen selbst fertig werden mussten, konnten die Stromerzeuger sich das Defizit einfach vom EEG Konto holen. Und weil deswegen das Konto ins Minus geraten ist, und infolge dessen die EEG Umlage hätte auf über 9 Cent steigen müssen, hat der Staat das Konto einfach mit mit 10,8 Milliarden wieder aufgefüllt. So ist das mit den Fonds, was ich in diesem Fall „Nebelkerze“ nenne.
JCW sagt:
Das ist nur für den eine Nebelkerze, der Schwierigkeiten mit Zusammenhängen hat, die über das einfache Aufsummieren hinausgehen.
Für alle Leser hier eine Erklärung warum ich das EEG Konto „Nebelkerze“ nenne.
Man muss natürlich die Zusammenhänge, kennen wie die EEG Umlage bis 2010 ermittelt wurde, und was dann daraus geworden ist.
Ich nenne das EEG Konto „Nebelkerze“ weil es lediglich eine Ansammlung von Euronen ist, womit sich die Netzbetreiber bedienen. Kosten/Nutzen kommt dabei nicht vor.
Es geht auf dem Konto eine rein „Nummerische“ Differenz Summe ein zwischen den Börsenpreisen und den EE Vergütungen. Mit Differenz „Kosten“ im Sinne der Energiewende, hat das seit 2010 rein gar nichts mehr zu tun. Differenz „Kosten“ wie sie lt Gesetz vor 2010 als Umlage ermittelt wurden, sind der Unterschied zwischen einem Versorger Portfolio „..mit und ohne „..teurem .EE Anteil. Dabei ist berücksichtigt worden , dass ein Versorger Portfolio nur einen Teil des umzulegenden, teuren EE Stromes beinhaltet. Wenn dann der übrige Teil, durch den Merit Order Effekt den die EE an der Börse auslösen, billiger geworden ist, wirkte das kompensierend auf die „Mehrkosten“ das waren dann echte Differenz „Kosten“.
Im Folgenden ein verkleinertes Beispiel mit fiktiven Zahlen, wie das bis 2010 Gesetz war.
1) ohne EE Strom Anteil. Es werden an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht eine Gesamtpreis von 25,00€
2) mit EE Strom Anteil: Es werden 15 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist und an der Börse die restlichen 85kWh für nur noch 0,20€/kWh.
Der EEG-Strom kostet 4,50€, der an der Börse 17,00€, macht zusammen 21,50€, also 3,50€ weniger als ohne EEG-Strom! Obwohl der doch teurer ist…
Sie sehen, die 3,50 Euro sind der Merit Order Effekt, der eigentlich der Umlage zugute kommen müsste, was seit 2010 nicht mehr der Fall ist.
Auf ein Versorger Portfolio bezogen heißt das, wenn ein Versorger einen bestimmten Prozentsatz relativ teuer vergüten muss, dafür aber den Restbedarf billiger beschaffen kann, entstehen für ihn gar keine „Mehrkosten“, sprich EEG Umlage. Kosten/Nutzen Prinzip nenne ich das hier in meinen Beiträgen. Und weil das seit dem Entstehen des EEG Kontos verdeckt wird, nenne ich das Konto „Nebelkerze“
@ Hans
1. Ich finde es nicht gut wenn sehr viele CDU-Politiker (ua Herr Altmeier) bewusst und viele Medien teilweise aus Dummheit gegen das EEG polemisieren.
Trotzdem sollten wir es nicht auch von unserer Seite tun.
2. zu „Weil der Staat zugeschossen hat, damit die „Nebelkerze“ EEG Konto mit dem gesamten System, noch eine Weile im Dunkeln gehalten werden kann.“
In den „Daten zu den Einnahmen- und Ausgabenpositionen nach EEAV“ werden die einzelnen Positionen zu den Einnahmen und Ausgaben aufgelistet.
Meine Frage ging explizit um den Punkt „2. Zahlung der EEG-Umlage“, der in den letzten drei Jahren im Januar immer knapp über 2 Mrd € lag, obwhohl sich die EEG-Umlage im 2022 fast halbiert hat.
Der Staatszuschuss war im Januar 2022 0€ (im gesamten Jahr 2021 10,7 Mrd €).
3. zu „Nun steigen die Börsenpreise, und die Versorger müssen tatsächlich mehr für die Strombeschaffung bezahlen, aber der Abstand zu den EE Vergütungen wird geringer. Logischerweise muß nun die Umlage sinken. Ist aber monetär gar nicht möglich, weil die Beschaffungskosten tatsächlich steigen. Damit diese energiepolitische Volksverdummung mit der Umlage nicht allzu sehr auffällt, hat der Staat eingegriffen mit einem Zuschuss.“
Die Entscheidung für den Zuschuss war bei niedrigen Marktpreisen und bei hohen Marktpreisen wurde die Umlage reduziert.
Du verfälschst in deiner Aussage die zeitlichen Zusammenhänge.
a) Die Höhe der EEG-Umlage wird im Oktober für das Folgejahr festgelegt und wurde in Oktober 2021 für 2022 fast halbiert.
Sie ist also nach steigen der Börsenpreise gesunken (explizit in der Begründung geschrieben).
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211015_EEGUmlage.html
b) Die Entscheidung für den Staatszuschuss ist in 2020 getroffen worden.
In diesem Jahr war der Marktpreis besonders niedrig und das Konto hatte ein Saldo von -6,4 Mrd €.
Eigentlich hätte die Umlage in 2021 massiv steigen müssen, was die Politiker aber verhinder wollten.
Sorry für die fehlenden Umbrüche im letzten Beitrag. Sie wurden aus dem Text meines Editors nicht übernommen.
@ Hans
In deiner Beispielrechnung verfälschst du wieder die Zusammenhänge.
“ entstehen für ihn gar keine „Mehrkosten“, sprich EEG Umlage“
Diese Aussage ist eindeutig falsch.
Die EEG-Umlage ist kein Saldo zwischen EEG Zahlungen und Marktpreisen.
Für den Stromanbieter ist es ein zusätzlicher Rechnungsbetrag der wie die Steuer einfach durchgereicht wird.
Richtig ist natürlich dass sich der Marktpreis durch den EEG-Strom reduziert hat und das bei den Zusatzkosten für den Energiewandel berücksichtigt werden muss, aber die EEG-Umlage ist nur ein Bestandteil.
Dass der Stromanbieter den gefallenen Marktpreis nicht entsprechend an seine Kunden weitergibt, steht auf einem anderen Blatt.
Helmut Corbeck sagt:
@ Hans
In deiner Beispielrechnung verfälschst du wieder die Zusammenhänge.
“ entstehen für ihn gar keine „Mehrkosten“, sprich EEG Umlage“
Diese Aussage ist eindeutig falsch.
Die EEG-Umlage ist kein Saldo zwischen EEG Zahlungen und Marktpreisen.
@ Helmut Corbeck.
Ich versuche es jetzt mal noch deutlicher zu machen. Es geht um die Mehrkosten zwischen einem Versorger Portfolio ohne und mit EEG Strom Anteil.
1) ohne EE Strom Anteil. Es werden an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht eine Gesamtpreis von 25,00€
2) mit EE Strom Anteil: Es werden 15 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist ,und vergütet und an der Börse die restlichen 85kWh für nur noch 0,20€/kWh.ergänzt.
Der EEG-Strom kostet 4,50€, der an der Börse 17,00€, macht zusammen 21,50€, also 3,50€ weniger als ohne EEG-Strom! Obwohl der doch teurer ist…
Sie sehen, die 3,50 Euro sind der Merit Order Effekt, der eigentlich der Umlage zugute kommen müsste, was seit 2010 nicht mehr der Fall ist.
Nach Adam Riese ist das Portfolio „2“ mit dem teureren EE Anteil um 3,50 Euro billiger., Was ist an dieser Rechnung falsch ???
Helmut Corbeck sagt:
Richtig ist natürlich dass sich der Marktpreis durch den EEG-Strom reduziert hat und das bei den Zusatzkosten für den Energiewandel berücksichtigt werden muss, aber die EEG-Umlage ist nur ein Bestandteil.
Dass der Stromanbieter den gefallenen Marktpreis nicht entsprechend an seine Kunden weitergibt, steht auf einem anderen Blatt.
@ Helmut.
Dass der Stromanbieter den gefallenen Marktpreis nicht an seine Kunden weiter gibt, steht keinesfalls auf einem anderen Blatt, sondern ist der Kernpunkt dessen was ich hier als Kosten/Nutzen Effekt reklamiere. Wenn die sinkenden Marktpreise nämlich der Umlage zugute kämen, wie das bis 2010 der Fall war, hätten wir gegenwärtig eine Umlage nahe „Null“