Neuer „Szenariorahmen Strom 2023 bis 2037“: Photovoltaik wird Energieträger mit höchster installierter Leistung in Deutschland

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Der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) lieferte in der vergangenen Woche die Vorlage – am Montag startete die Bundesnetzagentur die öffentliche Konsultation für den „Szenariorahmen Strom 2023 bis 2037“ der Übertragungsnetzbetreiber. Er beinhaltet zum einen Szenarien für die Entwicklung des Strommarktes bis 2037, aber auch darüber hinaus bis 2045. Erklärtes Ziel der Ampel-Regierung ist es bis 2030, die installierte Photovoltaik-Leistung von aktuell etwa 54 auf 200 Gigawatt zu schreiben. In ihren Szenarien gehen die Übertragungsnetzbetreiber aber auch in den Jahren danach von einem weiteren massiven Photovoltaik-Zubau aus. Die Photovoltaik ist in den vorliegenden Szenarien dann der Energieträger mit der höchsten installierten Leistung. Bis 2037 gehen die vorliegenden Szenarien von einer installierten Leistung zwischen 260 und 320 Gigawatt aus; 2045 sind es dann zwischen 325 und 395 Gigawatt. Dabei nehmen die Übertragungsnetzbetreiber jeweils etwa eine hälftige Verteilung der installierten Photovoltaik-Leistung auf Dach- und Freiflächenanlagen an.

„Der konventionelle Kraftwerks­park besteht in den Szenarien fast aus­schließlich aus Gaskraft­werken, die im Jahr 2045 ebenfalls CO2-neutral betrieben werden“, heißt es von der Bundesnetzagentur zur Erklärung. Die angenommenen Kapazitäten der Erneuerbaren lägen dagegen deutlich über denen der letzten Szenarienrahmen. Für die Photovoltaik werde ein jährlicher Nettozubau zwischen 12,1 und 15,7 Gigawatt angenommen, für Windkraft an Land zwischen 2,7 und 4,4 Gigawatt und auf See bei durchschnittlich zwei Gigawatt im Jahr bis 2037. Nach 2037 werden leicht geringere Annahmen für den Photovoltaik-Ausbau getroffen. Er soll dann aber immer noch im Bereich von 8,1 bis 14,4 Gigawatt liegen. Diese Zahlen beziehen sich auf den Nettozubau, so dass angesichts der aus dem Netz fallenden Kapazitäten der Bruttozubau deutlich höher liegen muss.

Im Zuge der öffentlichen Konsultation erhofft sich die Bundesnetzagentur nun Stellungnahmen, ob die von den Übertragungsnetzbetreibern angenommenen Ausbaupfade sowie die Aufteilung auf Dach- und Freiflächenanlagen sinnvoll sind. Als Treiber für die Freiflächenanlagen sehen die Netzbetreiber dabei vor allem die Realisierung von förderfreien Solarparks auf Basis von Stromabnahmeverträgen (PPA). „Den Übertragungsnetzbetreibern liegen zahlreiche Projekte und Anfragen für derartige Vorhaben vor. Der Anstieg der Börsenstrompreise begünstigt diese Entwicklung“, heißt es im Dokument.

„Die Szenarien zur Entwicklung von Stromerzeugung und -verbrauch sind Grundlage der Ermittlung, wieviel Netzausbau notwendig ist.  Der Szenariorahmen orientiert sich erstmals an der für 2045 geplanten Klimaneutralität“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bürger, Verbände, Unternehmen und Behörden können sich an der Konsultation beteiligen und so Einfluss auf die Netzentwicklungsplanung nehmen.“ Die Bundesnetzagentur werde dann den endgültigen Szenrariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigen. Er sei wiederum Grundlage für die weitere Netzausbaubedarfsplanung im Rahmen der weiteren Schritte zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2023.

Die Übertragungsnetzbetreiber hätten zudem die Modelle zur Prognose des Stromverbrauchs aus dem letzten Szenariorahmen weiterentwickelt. Sie seien stärker auf die Dekarbonisierung ausgerichtet, so dass eine stärkere Elektrifizierung für die verschiedenen Sektoren angenommen wurden, für manche auch die Verwendung von Wasserstoff. Alle Szenarien kämen dabei zu einer deutlichen Steigerung des Stromverbrauchs, um die CO2-Minderungen im privaten Bereich, im Verkehr sowie im gewerblichen und industriellen Sektor zu erreichen.

Der Szenariorahmen wird alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern neu erstellt. Diesmal ist er an den energiepolitischen Zielen der neuen Bundesregierung orientiert. Die Bundesnetzagentur hat neben dem Entwurf auch noch ein Begleitdokument mit Hinweisen und konkreten Fragestellungen veröffentlicht. Daneben sind für den 3. und 8. Februar noch zwei digitale Veranstaltungen geplant, um den Entwurf mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Stellungnahmen zum Szenariorahmen können dann bis zum 14. Februar eingereicht werden.

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