Viessmann und 50 Hertz binden Wärmepumpen zur Netzstabilisierung ein

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Viessmann erprobt die netzdienliche Einbindung von Wärmepumpen jetzt auch im Einzugsgebiet des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz. Das teilte der Hersteller von Gebäudetechnikanlagen Viessmann noch im vergangenen Jahr mit. Dass Wärmepumpen einen Beitrag zur Energiewende leisten, sollte allgemein bekannt sein. Doch neben der CO2-freien Wärme können Wärmepumpen auch flexible Kapazität für den Netzbetreiber anbieten. Genau das beweist Viessmann gemeinsam mit dem Netzbetreiber Tennet bereits seit 2020. Jetzt wird das Angebot um das Netzgebiet von 50 Hertz erweitert.

Dabei werde Viessmann mögliche flexible Kapazitäten über Schnittstellen an den Wärmepumpen und Wärmespeichern ermitteln, über die „ViShare Energy Community“ bündeln und den Übertragungsnetzbetreibern anbieten. Der Wärmepumpen-Hersteller verspricht dabei Anonymität und eine datenschutzkonforme Übertragung an die Equigy Plattform, über die die Netzbetreiber die Kapazitäten ihrerseits abrufen können.

Bei der Ermittlung möglicher Kapazitäten werde darauf geachtet, dass die Temperaturen im Wärmespeicher und im Raum nicht zu tief sinken. So solle niemand beim Komfort Kompromisse eingehen müssen. Teilnehmende Haushalte bieten ihre flexiblen Kapazitäten auch nicht zum Nulltarif an. Viessmann streicht für das Angebot an Kapazitäten eine Vergütung ein, die der Hersteller wiederum als Flexiblitätsprämie an Kunden weiter gibt. Diese Vergütung bekommen Kunden zusätzlich zum günstigeren Wärmestromtarif im Vergleich zum Haushaltsstromtarif aufgrund geringerer Netzentgelte, welche mehrere Cent pro Kilowattstunde beträgt, wie der Anbieter erklärt. Wie viel genau hängt von einer Reihe von externen Faktoren wie Größe und Heizwärmebedarf des Wohnraums ab, die Viessmann bei der Anmeldung zum sogenannten „Wärmestrom“-Tarif abfragt.*

Aktuell suche Viessmann auch noch nach teilnehmenden Haushalten, vor allem aus den ostdeutschen Bundesländern sowie Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg. Eine Wärmepumpe der Marke Viessmann sei Voraussetzung zur Teilnahme.* Es müsse ein speziell auf die Wärmepumpe abgestimmter Wärmestromtarif abgeschlossen werden.

Viessmanns Angebot an Stromtarifen ist zuletzt durch das Landgericht Frankfurt am Main in die Schlagzeilen geraten. Die Verbrauchzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen den Hersteller, da hinter den Tarifen „irreführende Werbeaussagen“ stünden. Dem Urteil des Landgerichts zu Folge darf Viessmann den „Flatrate“-Stromtarif nicht so bezeichnen, da es sich um einen Volumentarif handele, so das Landgericht Frankfurt am Main. Der Wärmestromtarif „Viflex“ sei jedoch nicht von dem Urteil betroffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am 24.1.2022 geändert worden. Viessmann erklärte pv magazine, dass die Vergütung, die es für die angebotenen Kapazitäten erhält, als Flexibilitätsprämie an die Kunden weitergibt. Zudem stellte das Unternehmen klar, dass eine Wärmepumpe von Viessmann die Voraussetzung für die Teilnahme seinem Programm ist. Wir haben die Passagen entsprechend geändert.

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