Neue Gebührenverordnung für Herkunftsnachweise

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Der Markt für Herkunftsnachweise gilt allgemein als intransparent. Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ist er nur relevant, wenn sie diese außerhalb des EEGs betreiben oder ihre Systeme nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung gefallen sind. Dann können sie die Herkunftsnachweise für ihren erzeugten Solarstrom handeln. Nach Angaben des Umweltbundesamtes treten ab dem 1. Oktober 2021 Änderung in der Herkunfts- und Regionalnachweis- Gebührenverordnung – kurz HkRNGebV – in Kraft.

So sinken die Gebühren für die Ausstellung, Übertragung, Anerkennung (Import) und Entwertung von Herkunftsnachweisen auf ein Viertel des bisherigen Werts. Ab Oktober liegen die Kosten in diesem Fall bei 0,0025 Euro je Herkunftsnachweis. Gleichzeitig erhöhen sich jedoch die Gebühren für die Registrierung einer Anlage von derzeit 50 auf 120 Euro. Bei einem Wechsel des Betreibers der gemeldeten Anlage müssen dann 40 statt bisher 10 Euro gezahlt werden. Keine Veränderungen sind in der neuen Verordnung bei den Kosten für die jährliche Kontoführung vorgesehen. Je nach Zahl der Vorgänge betragen sie zwischen 50 und 750 Euro.

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In der pv magazine Deutschland September-Ausgabe geht es vor allem um die Frage, ob dem Installationsmarkt ein Umbruch bevorsteht und wie er sich digitalisiert. In einem Beitrag haben wir uns aber auch mit der Initiative von Energytag auseinandergesetzt. Es will die Rahmenbedingungen für einen Markt mit stündlichen Herkunftsnachweisen schaffen.

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Beim Regionalregister stiegen lediglich die Gebühren für den Betreiberwechsel, alles andere bleibe gleich, hieß es vom Umweltbundesamt. Neu sind allerdings in beiden Registern die Gebühren für die Bearbeitung von Sanktionsmaßnahmen wie Sperrung und Schließung des Kontos oder Ausschluss von der Teilnahme. Sie würden zeitabhängig abgerechnet.

Die Änderungen sind eine Folge des EEG 2021. Der neuen Gebührenordnung liege eine umfangreiche Neukalkulation zugrunde. Die nächste Überprüfung sei für 2023 geplant. Dann werde auch eine Reduzierung der Registrierungsgebühren für kleine Anlagen sowie eine weitere Gebührenstufe bei der Jahresgebühr geprüft werden, um kleinen Anlagen wie PV-Dachanlagen und anderen ausgeförderten Anlagen die Teilnahme im Herkunftsnachweisregister finanziell zu ermöglichen, wie es vom Umweltbundesamt hieß.

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