Nur 16 Zuschläge für Photovoltaik-Speicher-Kombinationen in Innovationsausschreibung

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In diesem Jahr haben sich die Vorschriften für die Innovationsausschreibungen geändert: Es dürfen nur noch Gebote für Anlagenkombinationen abgegeben werden, die am selben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden. Während die Runde im April noch deutlich überzeichnet war, gingen diesmal nur noch 23 Gebote ein, deren Gesamtleistung knapp unter dem ausgeschriebenen Volumen von 250 Megawatt blieben. Es handelte sich ausschließlich um Gebote für kombinierte Photovoltaik-Speicher-Kraftwerke, wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlichte.

Aufgrund von Formfehlern musste die Behörde sechs Gebote ausschließen. Damit griff aufgrund der Unterzeichnung erstmals die Regelung zur gesetzlichen Mengensteuerung, nach der nur bis zu 80 Prozent der Gebotsmenge bezuschlagt werden. Letztendlich erteilte die Bundesnetzagentur 16 Zuschläge für Photovoltaik-Speicher-Kombinationen mit insgesamt 156 Megawatt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bis auf eins alle gültigen Gebote einen Zuschlag erhielten.

Der mengengewichtete Durchschnittswert lag mit 4,55 Cent pro Kilowattstunde über dem Wert der Vorrunde von 4,29 Cent pro Kilowattstunde. Die Spanne reichte nach Angaben der Bundesnetzagentur von 3,99 bis 5,48 Cent pro Kilowattstunde. Anders als in den technologiespezifischen Photovoltaik-Ausschreibungen wird in den Innovationsausschreibungen auf eine fixe Marktprämie geboten. Dies bedeutet, die Betreiber der Kraftwerke erhalten den Zuschlagswert zusätzlich zu ihren Erlösen aus der Direktvermarktung.

Die technologiespezifischen Ausschreibungen sehen eine gleitende Marktprämie vor. Dies bedeutet, den Betreibern der Kraftwerke wird die Differenz zwischen gesichertem Zuschlagswert und dem Marktwert Solar gezahlt. Letzterer erreichte im Juni und Juli ungeahnte Höhen, weshalb für viele Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung, die in der letzten Zeit realisiert wurden, keine Vergütung gezahlt werden musste.

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