Sunpower will im Juni ehemaliges Solarworld-Modulwerk in Oregon schließen

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Die Sunpower Corp. hat in dieser Woche einen Restrukturierungsplan zur Neuausrichtung und Optimierung beschlossen. Er bezieht sich auf den Personalbedarf im Modulwerk in Hillsboro im US-Bundesstaat Oregon. Im Oktober 2018 hatte Sunpower die Übernahme von Solarworld Americas abgeschlossen und in diesem Zuge die Fabrik übernommen. Der Verkauf war die Folge der Insolvenz der deutschen Muttergesellschaft, Solarworld AG, in Deutschland. Im Februar 2019 startete Sunpower die Produktion seiner P-Serien-Module in Oregon. Doch Ende 2019 beschloss es dann, sich von einem Photovoltaik-Hersteller zu einem Anbieter für private Dachanlagen und Speichersysteme zu transformieren. In diesem Zuge gliederte es seine Produktion an Maxeon Solar Technologies aus, das mittlerweile als eigenständiges Unternehmen am Markt agiert.

Mit dieser Neuausrichtung hängen nun auch die beschlossenen Maßnahmen zusammen, die ab dem ersten Quartal umgesetzt werden sollen. So sei ab März ein Herunterfahren der Produktion geplant. Dies werde voraussichtlich im Juni abgeschlossen sein. Sunpower erwartet, dass die etwa 170 Mitarbeiter, die hauptsächlich in der Fertigung tätig sind, in den nächsten drei bis sechs Monaten aus dem Unternehmen ausscheiden werden, wie es in einer Mitteilung heißt. Es werden Restrukturierungskosten von insgesamt 10,00 bis 12,00 Millionen US-Doller angenommen. Zwischen 4,00 und 5,00 Millionen Euro davon werden für Abfindungszahlungen einkalkuliert, der Rest seien Kosten für die Beendigung von Immobilienmietverträgen, Stilllegung und anderen damit verbundenen Kosten. Diese Kosten, die alle in bar gezahlt werden sollen, würden hauptsächlich im ersten und zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahrs anfallen. Im dritten Quartal hofft Sunpower, die Restrukturierung abschließen zu können.

Eine Hintertür bleibt jedoch noch offen. Nur einen Tag nach der Veröffentlichung der geplanten Restrukturierung erklärte Sunpower, dass es zugleich andere Optionen prüfe. So sei auch ein Verkauf des Werks, ein Weiterbetrieb über ein Joint Venture oder andere potenzielle Partnerschaften nicht ausgeschlossen.

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