Gericht verbietet Rodung von Randbereichen des Tesla-Baugeländes in Brandenburg

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Das Lieblingstier von Elon Musk? Die Zauneidechse dürfte das nicht unbedingt sein – die Reptilienart bremst den Bau der neuen Gigafactory in Grünheide bei Berlin aus: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt verfügt, dass auf Teilen des Geländes derzeit keine Rodungen vorgenommen werden dürfen, da die dort lebenden Zauneidechsen dies nicht überleben würden. Damit gab das Gericht einer Beschwerde der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga statt.

Allerdings ruhen die Arbeiten auf dem Gelände derzeit ohnehin, da Tesla noch eine Bankbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro schuldig ist. Sie dient als Absicherung für den Fall, dass die zuständigen Behörden die endgültige Genehmigung für den Bau der Gigafactory verweigern. Dann nämlich muss Tesla den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder herstellen. Ursprünglich hätte die Bürgschaft bis zum 17. Dezember vorgelegt werden müssen. Nun hat Tesla erwirkt, dass die Frist bis zum 4. Januar 2021 verlängert wird. Bis dahin sind alle Bauarbeiten unterbrochen.

Die Verfügung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gilt für Randbereiche des 83 Hektar großen Waldstücks, das Tesla roden lassen will. Dorthin haben sie die Zauneidechsen zum Winterschlaf zurückgezogen. Die Reptilien stehen unter Naturschutz. Nach Ansicht der die Beschwerde finanzierenden ÖDP wären weitere Bauarbeiten in Grünheide ein Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot.

Auf den übrigen Flächen dieses Waldstücks darf Tesla allerdings wie vorgesehen roden. „Insbesondere konnten die Naturschutzverbände nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele“, heißt es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

 

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