Bundestag beschließt EEG-Novelle 2021

Blick in den Bundestag, Reichstag

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Am Donnerstag stand die zweite und dritte Lesung des Entwurfs zur EEG-Novelle 2021 auf der Tagesordnung des Bundestags. Nach einer teilweise emotionalen Aussprache wurde der Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, CSU und SPD angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen dagegen. Für die finale Runde nach der dritten Lesung hatte die AfD eine namentliche Abstimmung beantragt. Das Ergebnis: 357 Ja-Stimmen bei 260 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Die Grünen hatten am Mittwoch die Gründe für ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs ausführlich dargelegt.

Der Entschließungsantrag, auf den sich Union und SPD kurzfristig noch in ihrem Koalitionsausschuss geeinigt hatten, ist ebenfalls mit den Stimmen der Regierungsfraktionen am Donnerstag beschlossen worden. Die FDP-Abgeordneten enthielten sich, während die Grünen, Linken und AfD dagegen votierten. Er enthält 16 Punkte und ist für die weitere Ausgestaltung des EEG wegweisend. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Bundesregierung ein Konzept erarbeitet für die „schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells“ über das Jahr 2022 hinaus erarbeitet. Auch die Ausbaupfade für Photovoltaik, Windkraft und Co. sollen demnach im ersten Quartal definiert werden.

Mit der EEG-Novelle 2021 wird es zahlreiche Änderungen geben. Erfreulich für die Photovoltaik sind dabei die Erhöhung der Bagatellgrenze für die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage auf 30 Kilowatt Leistung und 30 Megawattstunden im Jahr. Diese Neuregelung wird sowohl für bestehende als auch neue Photovoltaik-Anlagen ab dem kommenden Jahr gelten. Auch die geplante Ausweitung des Photovoltaik-Mieterstromzuschlags auf Quartierlösungen könnten diesen Markt voranbringen.

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Grafik: HTW Berlin

Weniger gut ist jedoch die vorgesehene Regelung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung. Zwar besteht per Gesetz erst ab 750 Kilowatt Leistung eine Pflicht zur Teilnahme an den Ausschreibungen, doch praktisch müssen sich alle Anlagen ab 300 Kilowatt Leistung beteiligen, wenn sie keine Einnahmeverluste in Kauf nehmen wollen. Die neue Option für Betreiber: Wenn sie sich mit ihren Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung nicht an den Ausschreibungen beteiligen, dann erhalten sie nur 50 Prozent der Vergütung, dürfen dafür aber den Solarstrom selbst verbrauchen. Die Forscher der HTW Berlin um Volker Quaschning und Johannes Weniger haben die Auswirkungen dieser Neuregelung berechnet. Für produzierende Gewerbebetriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch von nur bei 100.000 bis 200.000 Kilowattstunden bedeute dies, sie erhalten 20 bis 40 Prozent des Solarstromertrags (siehe Grafik) nicht vergütet. Bei Photovoltaik-Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben sehe es noch düsterer aus, da sie meist noch geringere Eigenverbrauchsquoten erzielen, so die Berliner Forscher.

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