Bundesregierung will mit EEG-Novelle Bedingungen für förderfreie Photovoltaik-Anlagen verbessern

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Die Bundesregierung will im Zuge der EEG-Novelle die Rahmenbedingungen für Solar- und Windparks verbessern, die als förderfreie PPA-Projekte entstehen. Das geht aus dem Entschließungsantrag hervor, den Union und SPD jetzt in den Bundestag eingebracht haben.

Als konkrete, zu prüfende Instrumente nennt die Bundesregierung beispielsweise zinsgünstige (KfW-)Kredite oder Abnahmegarantien im Falle der Insolvenz des Strombeziehers. Weitere Optionen sind die Strompreiskompensation auch für den PPA-Verbrauch für industrielle Verbraucher sowie steuerliche Anreize – etwa günstige Abschreibungsmöglichkeiten für Erneuerbare-Investitionen außerhalb des EEG oder eine ermäßigte Stromsteuer auf den Verbrauch von ansonsten ungeförderten Strom aus Erneuerbaren-Anlagen.

Stimmt der Wirtschaftsausschuss auf seiner Sitzung am Dienstagabend (15. Dezember) zu, wird das Plenum des Bundestags bereits am Donnerstag darüber entscheiden. Mit dem Entschließungsantrag gibt sich die Bundesregierung quasi selbst einen vom Parlament abgesegneten Arbeitsauftrag.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Allerdings enthält der Entschließungsantrag auch einen Punkt, der für die Solar- und auch die Windbranche von Nachteil ist: Die Bundesregierung will die Sechs-Stunden-Regel bei negativen Strompreisen deutlich verschärfen. Das soll Flexibilitätsanreize setzen und die Kosten für die Stromverbraucher begrenzen. Diese Regel besagt, dass Anlagenbetreiber in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung mehr erhalten, wenn die Strompreise sechs Stunden und länger negativ sind. Dies soll künftig schon nach vier Stunden gelten. Dem Entschließungsantrag zufolge ist gar vorgesehen, die Zeitspanne künftig noch weiter zu verkürzen. Im ursprünglichen Referentenentwurf war vorgesehen, dass die Regelung bereits ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen greifen soll. Im Koalitionsausschuss verständigten Union und SPD schließlich auf die vier Stunden.

„Eine Aussetzung der EEG-Vergütung nach vier Stunden negativer Strompreise ist eine Verschärfung, nachdem schon die bisherige Grenze von sechs Stunden ihre Wirkung verfehlt hat“, kritisiert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE). „Außerdem tragen verstärkt fossile Kraftwerke zu negativen Preisen bei.“ Sie fordert, den entsprechenden Passus im EEG abzuschaffen.

Ausbaupfad im Einklang mit dem neuen EU-Klimaziel

Gleich als ersten Punkt beauftragt der Entschließungsantrag die Bundesregierung, ein Konzept zu erarbeiten, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet – in Anlehnung an das Vorgehen in 2021 und 2022, in denen die Umlage mit einem Bundeszuschuss gesenkt wird.

Zudem verpflichtet der Antrag die Bundesregierung, im ersten Quartal 2021 einen Ausbaupfad für die Erneuerbaren zu definieren, der kompatibel ist mit dem EU-Klimaziel für 2030, dem Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 sowie den erwarteten europäischen Erneuerbaren-Zielen. Dabei müssen wenn möglich die ersten Ergebnisse des laufenden Monitoring-Verfahrens nach dem EEG berücksichtigt werden. Ebenso hält der Antrag fest, dass die EEG-Umlage durch den beschleunigten Ausbau nicht steigen darf.

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