Wie eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ausgestaltet werden sollte

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SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat als Notiz zum EEG-Entwurf eine Einführung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht für Neubauten oder bei großen Sanierungen gefordert. Noch ist diese Vorschrift in dem Gesetzentwurf jedoch nicht enthalten und auch innerhalb der Solarbranche gibt es ein großes Für und Wider zur Photovoltaik-Pflicht. Dies haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass genommen, im Auftrag des Umweltbundesamtes ein eigenes wissenschaftliches Gutachten zu erstellen. Darin haben sie verschiedene Ausgestaltungsoptionen durchgespielt.

Herausgekommen ist die Empfehlung, eine bundesweite Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf Neubauten oder nach Dachsanierungen mit einer Nutzungs- und Katasterpflicht zu kombinieren. So sollten sich Eigentümer entscheiden können, ob sie entweder eine Photovoltaik-Anlage selbst installieren und betreiben wollen oder ihre Dachfläche in ein Kataster eintragen, die dann von Dritten für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage gepachtet werden kann. Nach Ansicht der Studienautoren wäre damit die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gesichert und die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung erhöht wird. „Die Pflicht würde es ermöglichen, dass mehr Dächer als bislang für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Bis Ende 2017 waren nur rund zwölf Prozent der verfügbaren Dachflächen erschlossen“, heißt es weiter.

Die Empfehlungen basieren auf einer umfassenden Analyse der wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht. Es seien auch potenzielle Konflikte mit anderweitigen Verpflichtungen, etwa nach dem Gebäude-Energie-Gesetz zur Nutzung von Solarthermie-Anlagen oder die Konzeptionen bereits bestehender und geplanter Photovoltaik-Pflichten in einigen Bundesländern. „Die PV-Pflicht soll nur dann greifen, wenn sie für die Gebäudeeigentümer wirtschaftlich zumutbar ist“, sagt Sebastian Palacios vom Öko-Institut. Bei der Kombination mit einer Nutzungs- oder Katasterpflicht würden zeit- und personalintensive Wirtschaftlichkeitsprüfungen überflüssig, ergänzt Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht.

Mit dem Verpachtungskataster könne sichergestellt werden, dass nur auf rentablen Dachflächen auch Photovoltaik-Anlagen installiert würden. Zugleich würde es Transparenz zwischen dem Angebot und der Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. „Der wirtschaftliche Gewinn, den die Verpflichteten durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage oder durch die Verpachtung einer Gebäudefläche erzielen, erhöht die Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung“, sagt Palacios, der allerdings generell auch nur wenig Akzeptanzprobleme bei Photovoltaik-Dachanlagen sieht.

Zudem schlagen die Autoren vor, dass die Nicht-Erfüllung der Vorschrift zunächst nicht übermäßig sanktioniert werden sollte. „Das hält den Vollzugsaufwand gering und ermöglicht zu prüfen, welche Wirkung das Instrument in einer weicheren Form entfalten kann.“ Zugleich werden jedoch auch Optionen untersucht, wie das Instrument verschärft werden kann, etwa durch eine maximale Anzahl an Angebotsablehnungen.

Neben der reinen Ausgestaltung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht haben die Studienautoren auch mögliche finanzielle Unterstützung für den Bau und Betrieb solcher Anlagen untersucht. Dabei ging es ihnen auch darum, dass die Dachflächen möglichst voll ausgenutzt werden, da dies der Energiewende mehr hilft als reine eigenverbrauchs- und kostenoptimierte Photovoltaik-Anlagen, wie es weiter hieß. So könnten diese Photovoltaik-Anlagen weiter über das EEG gefördert werden. „Auch Förderkredite, etwa durch die KfW, könnten für private Hauseigentümer mit einer EEG-Förderung kombiniert werden“, erklärt Wegner weiter.

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