Die Energiewende funkt künftig auf 450 Megahertz

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Ein Vorschlag zur künftigen Nutzung der Funkfrequenzen im 450-Megahertz-Bereich liegt seit Monaten auf dem Tisch: Die Bundesnetzagentur hatte angeregt, die Frequenznutzungsrechte ab Januar Betreibern von Versorgungsnetzen zur Verfügung zu stellen. „Diese Frequenzen eignen sich besonders gut, um damit eine flächendeckende, hochverfügbare und zugleich schwarzfallsichere Funknetzinfrastruktur unter anderem in den Bereichen Strom, Gas, Wasser und Fernwärme aufzubauen“, hieß es in dem Konsultationsentwurf der Bonner Behörde. „Zudem ist zu berücksichtigen, dass den Betreibern kritischer Infrastrukturen bisher keine alternativen Breitbandfrequenzen und auch keine exklusiven Frequenzbereiche zur Verfügung stehen. Daher kann die Bereitstellung der Frequenzen einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten und sollen schnellstmöglich für die Digitalisierung der Energiewende eingesetzt werden.“ Über 95 Prozent der insgesamt 152 dazu eingegangenen Stellungnahmen unterstützten die Vergabe der Frequenzen vorrangig für Anwendungen der Energie- und Wasserwirtschaft.

Jetzt hat sich die Bundesregierung auf die Nutzung der Frequenzen durch die Energiewirtschaft zur Absicherung kritischer Infrastruktur geeinigt. Frequenzen, welche die Energiewirtschaft nicht braucht, sollen die Polizei und andere Sicherheitskräfte nachrangig nutzen können. Das hatte zunächst die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf ein Schreiben der Bundesnetzagentur an den Beirat gemeldet. Der energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU), sprach demnach von einem gelungenen Kompromiss.

„Nach einer monatelangen Zitterpartie kann die Energiewirtschaft mit den dringend benötigten Frequenzen rechnen“, sagte am Donnerstag Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um die Digitalisierung der Energiewende voranzubringen. „Die Zuteilung der Frequenzen spielt eine besonders wichtige Rolle beim Smart-Meter-Rollout“, so Nestle weiter. Eine Nichtvergabe der Frequenzen hätte diesen Prozess unnötig weiter gefährdet. Jetzt müsse die Bundesregierung die verlorene Zeit aufholen und einen fairen Preis bei der Frequenzvergabe ermöglichen.

VKU und BDEW werten die Entscheidung als Erfolg. Nun sei der Weg für die Bundesnetzagentur frei, gemeinsam mit Beirat und Präsidentenkammer das Vergabeverfahren zeitnah zu starten. „Das ist eine Richtungsentscheidung: für Energiewende und Klimaschutz, für Versorgungssicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen“, si die beiden Verbände. Für die zunehmend dezentrale und digital gesteuerte Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Wasserversorgung brauche die Energie- und Wasserwirtschaft die 450Megahertz-Funkfrequenz. Denn mit dieser sicheren und hochverfügbaren Kommunikationslösung könnten die Netze digitalisiert und optimal gesteuert werden. Zudem funktioniere die Funkfrequenz auch im Falle eines Blackouts.

Die Bundesnetzagentur kann sich nun mit dem Beirat bis zum 16. November 2020 einigen und eine Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur herbeiführen, sodass das Vergabeverfahren eröffnet werden kann.

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