„bne – Gute Planung“: Selbstverpflichtung für Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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Anders als Windparks an Land haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen aktuell kein Akzeptanzproblem in Deutschland. Doch mit dem vermehrten Bau großen Solarparks innerhalb und außerhalb des EEG – die auch teilweise auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen – könnte sich der Wind auch für die Photovoltaik drehen. Dies will der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) verhindern und hat das Label „Gute Planung“ kreiert. Es gehe darum,  „Best Practice zum Standard zu erheben“, heißt es bezüglich der Konzeption, Genehmigung, Errichtung und dem Betrieb von Freiflächenanlagen in einem am Dienstag vorgestellten Papier des Verbands.

Es handelt sich dabei um eine Art Selbstverpflichtung, die bereits von einigen großen und kleineren Projektierern unterzeichnet wurde. Diese enthält fünf verschiedene Aspekte. So soll es Verpflichtungen gegenüber den Gemeinden, der Verwaltung und den Bürger geben, die eingehalten werden müssten. Die zweite richtet sich an die Landwirte und Flächennutzung. Die dritte Verpflichtung gelte zur Integration der Photovoltaik-Anlage in die Landschaft, Nummer vier zur Steigerung der Artenvielfalt. Im letzten Aspekt werden weitere Verpflichtungen wie Planung, Umsetzung und Technik subsummiert.

In dem achtseitigen Hintergrundpapier führt der bne schließlich unter den jeweiligen Selbstverpflichtungen aus, was die Unternehmen tun könnten. So sollten etwa Bürger und Naturschutzverbände von Beginn an umfassend informiert und eingebunden werden. Auch gelte es finanzielle Vorteile für die Gemeinden darzustellen und zu sichern sowie Vorteile für die Bewohner vor Ort zu schaffen. In dieser Hinsicht wünschen sich die Unterzeichner des Papiers auch mehr einheitliche rechtssichere Regelungen für beide Seiten. Diese sollten nicht nur für EEG-, sondern auch für PPA-Projekte nutzbar sein. Zudem verpflichten sich die Unternehmen zur Fairness gegenüber den Landwirten und setzten vorzugsweise auf intensiv genutzte Ackerflächen oder Niedrigertragsstandorte. Eine Mehrfachnutzung sollte dabei auch geprüft werden – also in Richtung der Planung von Agro-Photovoltaik-Projekten.

Zudem sollte die Photovoltaik-Anlage so geplant werden, dass sie die ökologische Vielfalt fördert und die Artenvielfalt steigert. Dazu hatte der bne eine Studie beauftragt, die die positiven Effekte von Solarparks auf den umliegenden Lebensraum dokumentiert. Diese war im vergangenen November vorgestellt worden. Mittlerweile erkennt auch Bayern den Beitrag von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Biodiversität an. Es liegt eine Verordnung vor, wonach künftig auf die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für die Genehmigung von Solarparks im Freistaat verzichtet werden soll – beziehungsweise sollen sie künftig innerhalb der Anlagen erfolgen können. Die Abstimmung darüber erfolgt wahrscheinlich noch im Herbst. Aufbauend auf der Studie will der bne in Abstimmung mit Umweltverbänden noch die Checkliste „Artenvielfalt in Photovoltaik-Freilandanlagen“ erarbeiten.

Mit seinen Checklisten und Selbstverpflichtungen will der Verband letztendlich sicherstellen, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie der ländlichen Entwicklung leisten. Denn angesichts der Kostenreduktion spielen Solarparks eine zentrale Rolle zum Erreichen der Energiewende. Nach Angaben des bne könnten mit Photovoltaik auf rund 2,5 bis 3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland der gesamte Strombedarf des Landes gedeckt werden. Dies sei zudem nur ein kleiner Teil der Fläche, der aktuell zum Anbau von Energiepflanzen hierzulande verwendet wird.

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