Zoll: Bundesweite Durchsuchungen wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Hinterziehung von 33 Millionen Euro

Insgesamt 14 Durchsuchungsbeschlüsse in Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Berlin wurden vollstreckt. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Import von rund 480.000 Solarmodulen in den Jahren 2014 und 2015, wobei die damals bestehenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer von einer Münchner Firma umgangen worden sein könnten.
14 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckten die Zollfahnder. | Foto: Zoll

Eine bundesweite Durchsuchungsaktion gab es am vergangenen Mittwoch wegen vermutlich falsch deklarierter Solarmodule aus China. Rund 100 Beamte durchsuchten in München, Stuttgart, Hamburg und Berlin Firmensitze und Privatwohnungen von Kunden, wie der Zoll am Freitag veröffentlichte. Die insgesamt 14 vollstreckten Durchsuchungsbeschlüsse richten sich gegen zwei Unternehmen, Firmenverantwortliche und Zeugen. Es bestehe der Verdacht der gewerbsmäßigen Hinterziehung von mindestens 33 Millionen Euro an Anti-Dumping-Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Import von Solarmodulen aus China, erklärte der Zoll. Die Ermittlungen betreffen die Einfuhr von 700 Seecontainern, die 2014 und 2015 über den Hafen Rotterdam von China in die EU kamen. Die etwa 480.000 Solarmodule seien in Photovoltaik-Anlagen in Deutschland und Frankreich verbaut.

Das Zollfahndungsamt München ermittelt seit Juli 2019 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft München I gegen das Unternehmen, wie es weiter hieß. Den Käufern der Solarmodule aus China werde vorgeworfen, die damals in der EU geltenden Mindestimportregelungen unterwandert zu haben. Nach Angaben des Zolls bedienten sie sich dabei „eines bekannten Geschäftsmodells“: Zunächst sei bei der Einfuhr die Einhaltung der geltenden Mindestimportpreise nachgewiesen worden. Zu einem späteren Zeitpunkt habe es jedoch zwischen Importeur und Kunden eine Rückvergütung gegeben, auch Kick-back-Zahlungen genannt. Im Endeffekt zahlten die Kunden damit den Marktpreis aus China und unterliefen die Mindestimportpreise, wie es vom Zoll hieß. Zudem sparten die Kunden damit die fälligen Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer.

Nach Angaben des Zolls drohen den Verantwortlichen nun Steuer- und Haftungsbescheide in Höhe der etwa 33 Millionen Euro. Festnahmen gab es zunächst keine, wie es von den Zollfahndern auf Nachfrage von pv magazine hieß. Insgesamt seien 300 Ordner mit Geschäftsunterlagen sichergestellt und die Firmendaten gespiegelt worden. Das Material müsse nun ausgewertet werden, um zu prüfen, ob sich der Verdacht erhärtet. Bereits im Februar 2020 sei zudem der Sitz der Münchner Firmen im Zuge der Ermittlungen durchsucht worden.

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Kommentare

Rolf Ehrhardt
Jul 25, 2020

Warum dauert es so lange, wenn es ein „bekanntes Geschäftsmodell“ ist? Wird jetzt gegen Endkunden ermittelt, oder haben nur die Zwischenhändler (als Kunden der Chinesischen Händler) den Cashback erhalten? Werden jetzt gar, wie z.B. bei unversteuerten Zigaretten üblich, die Module vom Fiskus eingezogen?
Man darf auf die weitere Entwicklung gespannt sein.