Bundesregierung will auch bei Senkung der EEG-Umlage das Industrieprivileg erhalten

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Dank der Besonderen Ausgleichsregelung müssen stromkostenintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Wichtig für den Zugang zu dem sogenannten Industrieprivileg ist die Stromkostenintensität, zu deren Faktoren die Entwicklung der Strompreise insgesamt und somit auch die Höhe der EEG-Umlage als Strompreisbestandteil gehören. Zurzeit ist geplant, dass die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung, die im Zuge des Brennstoffemmissionshandelsgesetzes (BEHG) eingeführt werden, zur Senkung der EEG-Umlage genutzt werden sollen.

Der FDP-Bundestagsfraktion zufolge besteht die Gefahr, dass durch diese Senkung einige Unternehmen unter den Schwellenwert fallen und dann keinen Anspruch mehr auf die Besondere Ausgleichsregelung haben. Das könne sich „für einen bestimmten Teil der energieintensiven Industrie in Deutschland letztendlich wirtschaftlich negativ“ auswirken, so die FDP: Die als Entlastung der Verbraucher gedachte Senkung der EEG-Umlage könnte zu einer Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industriebetriebe werden.

Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion schreibt, prüft sie derzeit Maßnahmen, die diesen Effekt zu vermeiden können. „Dazu zählt die Absenkung der Schwellenwerte“, so die Bundesregierung. Wie viele Unternehmen das Industrieprivileg verlieren könnten, ist der Antwort zufolge nicht bekannt. „Die Anzahl von möglicherweise betroffenen Unternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Strompreis hat auch der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre sowie die Bruttowertschöpfung der vergangenen drei Jahre einen maßgeblichen Einfluss auf die Berechnung der Stromkostenintensität der Unternehmen. Diese betriebswirtschaftlichen Kennzahlen werden durch die derzeitige Wirtschaftskrise stark beeinflusst sein und liegen der Bundesregierung im Detail nicht vor.“

Wie aus dem Schreiben weiter hervorgeht, soll die aus den Einnahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels vorgesehene Entlastung bei den Stromkosten schon im Rahmen der Festlegung der EEG-Umlage für das Jahr 2021 berücksichtigt werden. Die Bundesregierung plane, die erforderlichen rechtlichen Änderungen rechtzeitig umzusetzen.

BEE: Bundesregierung muss Strompreiserhöhung für alle vermeiden

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erklärte mit Blick auf die Entwicklung, dass die Bundesregierung eine Erhöhung der EEG-Umlage verhindern und somit Strompreiserhöhungen für alle Verbraucher vermeiden könne. „Die COVID-19-Krise schlägt auch auf den Strommarkt durch. Der kurzfristige Nachfrageeinbruch aus der Wirtschaft sprengt dabei den Mechanismus der Berechnung der Umlagen und Abgaben“ erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter.  „Die Bundesregierung hat die Instrumente in der Hand, um kurzfristig und durchschlagend zu handeln.“ Sie müsse allerdings endlich den politischen Handlungsspielraum dafür nutzen. „Die Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt könnte das EEG-Umlagen-Konto sofort um 5 Milliarden Euro entlasten. Die EEG-Umlage wird damit um 1,5 Cent/Kilowattstunde gesenkt. Eine Rückführung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,01 Cent/Kilowattstunde würde den Strompreis um weitere 2 Cent pro Kilowattstunde mindern“, führt Peter aus. Damit lasse sich der Strompreis für alle Stromkunden stabilisieren. „Über kurzfristige Maßnahmen hinaus bleibt die Reform der Umlagen und Abgaben notwendig, um die Weichen für das künftige Energiesystem zu stellen.“

Anmerkung der Redaktion: Die Äußerungen des BEE wurden nachträglich in den Artikel eingefügt.

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