Bayern will 200 PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten jährlich zulassen

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Bayern war eines der ersten Bundesländer, das von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machte und gab grünes Licht für jährlich 30 Photovoltaik-Anlagen auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten in den Ausschreibungen. 2019 erhöhte der Freistaat das Kontingent dann auf 70 Projekte pro Jahr. Der Entwurf der dritten Novelle der Verordnung, der pv magazine vorliegt, sieht nun eine Ausweitung auf 200 Photovoltaik-Ausschreibungsanlagen jährlich vor. Er befindet sich derzeit in der Anhörung und Stellungnahmen können bis spätestens 22. Mai beim bayerischen Wirtschaftsministerium eingereicht werden.

Für die deutliche Erhöhung des Kontingents spricht sich das Ministerium nach der Evaluierung aus. Diese habe gezeigt, dass „in Bayern weiterhin ein großes Potenzial für Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten besteht“, das stärker genutzt werden sollte. Das Wirtschaftsministerium hat den Evaluierungsbericht am Dienstag im Ministerrat vorgestellt. Dabei sei auch darauf verwiesen worden, dass das derzeitige Kontingent von 70 Photovoltaik-Anlagen in benachteiligten Gebieten voraussichtlich bereits zur Jahresmitte ausgeschöpft sei. Die deutliche Erhöhung nehme auch Bezug auf die geplanten Ausschreibungsvolumina in diesem und dem nächsten Jahr. Zudem verweist das Ministerium darauf, dass wegen der Effizienzsteigerungen bei Photovoltaik-Anlagen auch immer weniger Flächen beansprucht werden. „Selbst im Falle einer Erhöhung des Kontingentes auf 200 Anlagen pro Jahr, wären dadurch jährlich nur circa 0,037 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bayern betroffen“, heißt es im Evaluierungsbericht zur Begründung für die Ausweitung.

Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt man die geplante drastische Erhöhung. Jörg Ebel, Sprecher der bayerischen Verbandssektion, erklärte pv magazine: „Bayern mausert sich immer mehr zum Solarland Nummer 1. Die Ausweitung der Freiflächen ist konsequent und richtig.“ Dagegen würden andere Bundesländer bei der Umsetzung der Energiewende immer noch zögern. „Deswegen wäre es sinnvoll, Photovoltaik-Anlagen bundesweit und nicht nur per Öffnungsklausel in den benachteiligten Gebieten zu gestatten“, so Ebel weiter. Neben der neuen Verordnung wünscht er sich von der bayerischen Regierung, dass sie sich nun auch in Berlin entschieden für eine rasche Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels einsetzt. „Bündnispartner dafür gibt es in fast allen anderen Bundesländern“, erklärte Ebel weiter.

Neben Bayern haben auch Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 bislang Gebrauch gemacht. Die dortigen Verordnungen führten aber nicht zu einem vergleichbaren Erfolg wie in Bayern. Nach Auswertung des Wirtschaftsministeriums in Bayern ging 41,3 Prozent der bezuschlagten Photovoltaik-Leistung nach Bayern. Dazu beigetragen hatte auch, dass der Freistaat das bereits ausgeschöpfte Kontingent von 30 Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf 70 im Juli 2019 erhöhte.

Nach der Ausschreibung im März 2019 war das Kontingent für Photovoltaik-Anlagen auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen bereits ausgeschöpft. Daher ging der Freistaat bei den Ausschreibungen im April und Juni fast leer aus. Nach der Erhöhung des Kontingents gingen bei den folgenden Ausschreibungen wieder zahlreiche Zuschläge nach Bayern.

Grafik: Evaluierungsbericht, Wirtschaftsministerium Bayern

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